Hartmut Honka begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum verkaufsoffenen Sonntag in Neu-Isenburg

Der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt einen verkaufsoffenen Sonntag am 5. Juni in Neu-Isenburg nicht zuzulassen. Der Politiker hält die Entscheidung für richtig, dass ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich eines Kinderfestes, welches noch nicht einmal am Weltkindertag stattfinden sollte, nicht zulässig ist. „Das Hessische Ladenöffnungsgesetz gewährt von Montag bis Samstag absolute Freiheit. Denn an allen Werktagen dürfen die Geschäfte von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Daher bedarf es keiner Ladenöffnung an Sonntagen. Wem 24 Stunden Ladenöffnung an sechs Tagen in der Woche nicht reichen, dem ist nicht mehr zu helfen“, sagte Hartmut Honka.

Die immer wieder mantraartig vorgetragene Kritik, dass das Hessische Ladenöffnungsgesetz bezüglich der Sonntagsöffnung von Geschäften nicht hinreichend konkret und bestimmt sei, weißt Hartmut Honka entschieden zurück. Der Gesetzeswortlaut sei in diesem Zusammenhang eindeutig. So lautet der einschlägige § 6 Absatz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes: Die Gemeinden sind aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben. „Hierzu haben bereits eine Vielzahl von Hessischen Gerichten und auch das Bundesverwaltungsgericht immer wieder eindeutig entschieden, dass der Markt, die Messe, das örtliche Fest oder die ähnliche Veranstaltung das den Tag prägende Ereignis sein muss und die Sonntagsöffnung nur dazukomme und nicht umgekehrt“, so Hartmut Honka.

Die immer wieder vorgebrachte Begründung der Sonntagsladenöffnung mit den Problemen des Einzelhandels sei zudem weder tragfähig noch ehrlich. „Der Onlinehandel ist sicherlich eine Konkurrenz für den stationären Einzelhandel. Doch an Sonntagen bekommt kein Kunde eines Onlinekaufhauses seine Waren geliefert. Zudem ist die Feststellung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt, dass die Verkaufsflächen die Festflächen in Neu-Isenburg erheblich überstiegen hätten, entlarvend. Es ging nicht um die Kinder sondern um den Konsum. Vielmehr muss man feststellen, dass mit den von der Stadt Neu-Isenburg vorgebrachten Argumenten genauso gut der Muttertag zum verkaufsoffenen Sonntag erklären werden könne. Dies wäre dann wohl für alle im Einzelhandel tätigen Mütter dann das größte „Geschenk““, stellte Hartmut Honka abschließend fest.