Rückmeldung „1.000 Zeichen zu Ehegattensplitting“

„Die bei mir eingegangenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen ganz deutlich, dass das Ehegattensplitting nicht nur sehr hoch in der Bevölkerung angesehen ist sondern dass die Bürger auch den Sinn, den Schutz der Freiheit der Verteilung der Einkommen in einer Ehe, verinnerlicht haben. Eine Abschaffung kommt daher auf keinen Fall in Frage“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka in seinem Resümee der Aktion „1.000 Zeichen für das Ehegattensplitting“ (siehe Pressemitteilung 6/13 vom 4. März). Wie der CDU-Politiker ausführte gehöre diese Freiheit  zu den Schutzgütern des Artikel 6 des Grundgesetzes und sei folglich auch nicht verhandelbar.

Im Hinblick auf die Debatte einer Ausweitung auf eingetragene Lebenspartner fordert Hartmut Honka eine Besinnung auf den Kern der Debatte. „Wenn in ca. 30.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in unserem Land dauerhaft Verantwortung füreinander getragen wird, wird dort ein wesentliches Merkmal der Ehe erfüllt. Daher wird sehr vermutlich auch das Bundesverfassungsgericht im Sommer diesen Jahres eine entsprechende Ausweitung des Ehegattensplittings in seinem Urteil festlegen“, so Hartmut Honka abschließend.