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Hartmut Honka begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum verkaufsoffenen Sonntag in Neu-Isenburg

Der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt einen verkaufsoffenen Sonntag am 5. Juni in Neu-Isenburg nicht zuzulassen. Der Politiker hält die Entscheidung für richtig, dass ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich eines Kinderfestes, welches noch nicht einmal am Weltkindertag stattfinden sollte, nicht zulässig ist. „Das Hessische Ladenöffnungsgesetz gewährt von Montag bis Samstag absolute Freiheit. Denn an allen Werktagen dürfen die Geschäfte von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Daher bedarf es keiner Ladenöffnung an Sonntagen. Wem 24 Stunden Ladenöffnung an sechs Tagen in der Woche nicht reichen, dem ist nicht mehr zu helfen“, sagte Hartmut Honka. Weiterlesen

Kritik an Ladenöffnung an Adventssonntagen

Muss man an Adventssonntagen öffnen, nur weil es einem gesetzlich nicht verboten ist? Diese Frage stelle ich mir, wenn ich an einen Großhändler in meinem Wahlkreis denke. Dieser hatte am ersten und vierten Adventssonntag aufgemacht. Auch wenn das hessische Ladenöffnungsgesetz nach seinem Wortlaut keine Anwendung auf gewerberechtlich zugelassene Großmärkte findet und daher die Öffnung an den beiden Adventssonntagen nicht verboten war, frage ich mich ernsthaft, warum die Geschäftsleitung an diesen zwei Adventssonntagen öffnete und diese Öffnungen auch noch mit Kindermalwettbewerben und ähnlichen Angeboten beworben hat. Dies passt für mich nicht zusammen. Weiterlesen