Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka begrüßt das Urteil (Az.: 19A997/02) des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gegenüber dem Zentralrat der Muslime in Deutschland und dem Islamrat vom vergangenen Donnerstag. „Nach diesem Urteil sind die beiden Islamverbände weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes anzusehen. Damit haben sie auch keinen Anspruch auf einen allgemeinen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen nach ihren Grundsätzen. Dies halte ich auch für richtig“, sagte der rechtspolitische Sprecher der hessischen CDU.
Wie Hartmut Honka erklärte, hatte das Bundesverwaltungsgericht 2005 in einem Urteil Maßstäbe für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft festgelegt und das Verfahren zurückverwiesen. Nun wurde durch das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass diese Maßstäbe von den Klägern erkennbar nicht erfüllt werden. Der CDU-Politiker fordert in diesem Zusammenhang, dass auch die Zusammenarbeit Hessens mit Ditib bei der Erteilung bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts kritisch überprüft wird. Hartmut Honka weiter: „In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2011 im Kultusministerium einen Beirat, welcher ersatzweise und vorübergehend die Funktion einer Religionsgemeinschaft übernimmt. Dieser Beirat, der am Lehrplan mitwirkt, hat acht Mitglieder. Vier werden vom Schulministerium besetzt, vier von den Islamverbänden – darunter sind neben der Ditib und dem Verband der Islamischen Kulturzentren auch die beiden nun gescheiterten Kläger. Doch im vergangenen Jahr musste sich die Ditib nach Spitzelvorwürfen gegen einige ihrer Imame aus dem Gremium zurückziehen. Dies zeigt, mit der Ditib als verlängerten Arm des despotischen Herrscher vom Bosporus Recep Tayyip Erdogan kann es keine Zusammenarbeit in Deutschland geben.“
Nach Ansicht des CDU-Politikers wird es in Zukunft viel mehr Zusammenarbeit mit den liberalen und offenen Kräften innerhalb der Muslime in Deutschland geben müssen. Hartmut Honka abschließend: „Bisher arbeitet unser Staat gerne mit den großen und öffentlichkeitswirksam auftretenden Verbänden zusammen. Dabei repräsentieren diese Verbände nur einen kleinen Teil der Muslime in unserem Land. Zudem handelt es sich bei diesen Verbänden um Gruppierungen, die für einen konservativen und türkisch-sunnitischen Islam stehen. Gerade bei Ditib kann man von einem mitteralterlichen Erdogan-Islam sprechen. Um in unserem modernen, offenen und humanistischen Land jedoch auf Dauer friedlich miteinander leben zu können, bedarf es einer offnen und säkularen Auslegung des Islam.“