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Landtag beschließt Gesetz zum Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka sagte, hat der Landtag am heutigen Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) beschlossen mit dem der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz ist es möglich, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Das ist eine gute und richtige Entscheidung die der Lebenswirklichkeit in unserem Land Rechnung trägt“, erklärte Hartmut Honka.

Hartmut Honka: „Der Apotheker vor Ort ist das letzte Schutzschild für unsere Gesundheit“

Anlässlich der Apothekenreformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka die zentrale Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der Gesundheitsversorgung: „Wir stehen fest an der Seite der Apotheker und werden alles dafür tun, ihre wichtige Arbeit zu unterstützen. Fachkundige Apothekerinnen und Apotheker sichern eine qualitativ hochwertige Gesundheitsberatung sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten, deshalb unterstreichen wir die Bedeutung inhabergeführter Apotheken und sprechen uns entschieden gegen die Reformpläne von Karl Lauterbach aus. Diese sehen vor, Apotheken ohne fachliche Aufsicht zulassen zu können. Die inhabergeführte Apotheke darf nicht aufgelöst werden. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung und bietet eine persönliche und fachkundige Beratung, die durch keine Filiale ohne apothekerliche Aufsicht ersetzt werden kann.“

Besonders im ländlichen Raum sind Apotheken nicht nur Gesundheitsdienstleister, sondern eine wichtige Anlaufstelle für die Menschen. Fast nirgendwo sonst erhält man eine so persönliche und niederschwellige Beratung. Hartmut Honka abschließen: „Der Präsenzapotheker ist ein unschätzbarer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger. Eine Apotheke ohne Apotheke vor Ort darf z.B. bestimmte Medikamente nicht abgeben – im schlimmsten Fall geht der Patient also ohne Medikament wieder nach Hause. Wir setzen uns daher dafür ein, die Apotheke als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu fördern. Apotheken sind Partner in der Gesundheitsversorgung, und wir werden uns weiterhin dafür stark machen, dass sie diese wichtige Rolle auch in Zukunft erfüllen können. Der Apotheker vor Ort ist das letzte Schutzschild für unsere Gesundheit.“

Landesregierung veröffentlich Hebesatzempfehlungen für aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer

Am heutigen Donnerstag hat Finanzminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz die von der Steuerverwaltung errechneten Hebesatzempfehlungen für alle hessischen  Kommunen  veröffentlicht. „Wir haben den Wählerinnen und Wähler versprochen, dass wir transparent veröffentlichen werden, wie hoch die Hebesätze für die Grundsteuer für alle Städte und Gemeinden ausfallen müssten, damit auch im Jahr 2025 die Grundsteuerzahler nicht mehr zahlen, als vor der Reform. Durch diese Offenlegung der Empfehlungen aller Kommunen durch das Land kann jeder Bürger sehen, ob seine Kommune aufkommensneutral die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erheben wird oder nicht“, sagte der direkte gewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka.

Konkret bedeuten die Empfehlungen für die vier Kommunen seines Wahlkreises:  


zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer A)Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer A)zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer B)Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer B)
Dreieich500660,94500708,93
Egelsbach564443,01815989,27
Langen400379,978501268,77
Neu-Isenburg00350471,88

Hintergrund der Reform der Grundsteuer war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Damals wurde das bisher gültige Grundsteuermodell für grundgesetzwidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2025 gefordert. Der Hessische Landtag hatte hierzu im Dezember 2021 das Hessische Grundsteuermodell, das Flächen-Faktor-Verfahren, beschlossen. Hartmut Honka abschließend: „Das Hessische Verfahren weicht vom Bundesmodell ab. Es ist einfacher, transparenter und gleichzeitig auch gerechter. Während das Bundesmodell beklagt wird und Nachbesserungen erforderlich sind, ist das in Hessen nicht der Fall. Verbände, unter anderem der Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund, haben zudem ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Verfassungsmäßigkeit des hessischen Modells bestätigt. Klar ist aber auch, dass es durch die Grundsteuerreform Bürger geben wird, die weniger Grundsteuer als bisher zahlen und solche die mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen. Durch die Offenlegung der errechneten aufkommensneutralen Hebesätze leistet die Landesregierung aber ihren Beitrag dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer für eventuelle Veränderungen der zu zahlenden Grundsteuer verantwortlich ist.“

CDU, SPD und Freie Demokraten ermöglichen gemeinsam den Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka mitteilte, haben die beiden Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die Fraktion der Freien Demokraten in dieser Woche einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) in den Hessischen Landtag eingebracht. Mit dieser Änderung soll der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.

Hintergrund der Änderung ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Wir haben deshalb als Koalition gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Entwurf für eine Änderung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz in den Landtag eingebracht. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf sieht vor, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Ziel ist es, innovative Konzepte zu ermöglichen, die Angebote für die veränderten Lebenswirklichkeiten sicherstellen und insbesondere die Versorgung in den ländlichen Regionen sichern. Auch wenn ich persönlich kein Freund von unbegrenzten Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen bin, so halte ich diesen nun gemachten Vorschlag für richtig und vor dem Hintergrund der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für notwendig“, erklärte Hartmut Honka.

Auch neue Landesregierung ist verlässlicher Partner des Sports in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka heute mitteilte, erhalten die Gemeinde Egelsbach und mehrere Sportvereine in seinem Wahlkreis in diesen Tagen Förderbescheide durch die neue hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Diana Stolz. 

„Die neue Landesregierung aus CDU und SPD macht bei der Förderung es Sports da weiter, wo die alte Landesregierung aufgehört hat. Kurz zusammengefasst: Wir wissen welchen Wert die Sportvereine für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft haben und welche Aufwände auch die Städte und Gemeinden haben. Daher bleiben wir ein verlässlicher Partner für die Vereine und die Kommunen. Die jüngsten Förderbescheide haben eine Gesamtsumme von 1.111.000 Euro. Eine stolze Summe, die aber auch bedeutet, dass die Gemeinde Egelsbach und die Vereine weitere, eigene Gelder in die Hand nehmen“, erklärte Hartmut Honka.

Konkret erhalten die Gemeinde Egelsbach 1.000.000 Euro für die Sanierung des Freibads aus dem SWIM-Programm, der Tennisclub Rot-Weiß Neu-Isenburg e.V. 50.000 Euro für die Dachsanierung der Tennishalle und 49.500 Euro für die Sanierung der Tennishalle (LED-Lichtlinien, Boden, Giebel, Heizung), die DJK SG Buchschlag e.V. 6.000 Euro für den Bau eines Trainingsplatzes für Kinder und der Tennisklub Langen e.V. 5.500 Euro für die Modernisierung der Zugangstreppe.