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Landtag beschließt Gesetz zum Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka sagte, hat der Landtag am heutigen Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) beschlossen mit dem der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz ist es möglich, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Das ist eine gute und richtige Entscheidung die der Lebenswirklichkeit in unserem Land Rechnung trägt“, erklärte Hartmut Honka.

CDU, SPD und Freie Demokraten ermöglichen gemeinsam den Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka mitteilte, haben die beiden Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die Fraktion der Freien Demokraten in dieser Woche einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) in den Hessischen Landtag eingebracht. Mit dieser Änderung soll der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.

Hintergrund der Änderung ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Wir haben deshalb als Koalition gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Entwurf für eine Änderung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz in den Landtag eingebracht. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf sieht vor, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Ziel ist es, innovative Konzepte zu ermöglichen, die Angebote für die veränderten Lebenswirklichkeiten sicherstellen und insbesondere die Versorgung in den ländlichen Regionen sichern. Auch wenn ich persönlich kein Freund von unbegrenzten Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen bin, so halte ich diesen nun gemachten Vorschlag für richtig und vor dem Hintergrund der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für notwendig“, erklärte Hartmut Honka.

Hartmut Honka begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum verkaufsoffenen Sonntag in Neu-Isenburg

Der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt einen verkaufsoffenen Sonntag am 5. Juni in Neu-Isenburg nicht zuzulassen. Der Politiker hält die Entscheidung für richtig, dass ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich eines Kinderfestes, welches noch nicht einmal am Weltkindertag stattfinden sollte, nicht zulässig ist. „Das Hessische Ladenöffnungsgesetz gewährt von Montag bis Samstag absolute Freiheit. Denn an allen Werktagen dürfen die Geschäfte von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Daher bedarf es keiner Ladenöffnung an Sonntagen. Wem 24 Stunden Ladenöffnung an sechs Tagen in der Woche nicht reichen, dem ist nicht mehr zu helfen“, sagte Hartmut Honka. Weiterlesen

Kritik an Ladenöffnung an Adventssonntagen

Muss man an Adventssonntagen öffnen, nur weil es einem gesetzlich nicht verboten ist? Diese Frage stelle ich mir, wenn ich an einen Großhändler in meinem Wahlkreis denke. Dieser hatte am ersten und vierten Adventssonntag aufgemacht. Auch wenn das hessische Ladenöffnungsgesetz nach seinem Wortlaut keine Anwendung auf gewerberechtlich zugelassene Großmärkte findet und daher die Öffnung an den beiden Adventssonntagen nicht verboten war, frage ich mich ernsthaft, warum die Geschäftsleitung an diesen zwei Adventssonntagen öffnete und diese Öffnungen auch noch mit Kindermalwettbewerben und ähnlichen Angeboten beworben hat. Dies passt für mich nicht zusammen. Weiterlesen