Muss man an Adventssonntagen öffnen, nur weil es einem gesetzlich nicht verboten ist? Diese Frage stelle ich mir, wenn ich an einen Großhändler in meinem Wahlkreis denke. Dieser hatte am ersten und vierten Adventssonntag aufgemacht. Auch wenn das hessische Ladenöffnungsgesetz nach seinem Wortlaut keine Anwendung auf gewerberechtlich zugelassene Großmärkte findet und daher die Öffnung an den beiden Adventssonntagen nicht verboten war, frage ich mich ernsthaft, warum die Geschäftsleitung an diesen zwei Adventssonntagen öffnete und diese Öffnungen auch noch mit Kindermalwettbewerben und ähnlichen Angeboten beworben hat. Dies passt für mich nicht zusammen. Weiterlesen