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Hessengeld startet für Eigenheim-Käufer

In dieser Woche wurde das digitale Antragsformular für das neue Hessengeld durch Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Professor Dr. Ralph Alexander Lorz freigeschaltet. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant. Hartmut Honka: „Das Hessengeld ist da. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD hat damit ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 für Hessen schnell umgesetzt. Politik ist nur dann glaubwürdig, wenn wir tun, was wir sagen – und wenn wir umsetzen, was wir versprechen. Das ist entscheidend für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie.“

Mit dem Hessengeld unterstützt die CDU-SPD-Koalition Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, erklärte Hartmut Honka und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann. Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital.“

Mit der Einführung des Hessengelds werden Hessinnen und Hessen künftig hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie wird sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließt auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Mehr Informationen zum Antragsverfahren und ausführliche FAQs finden Sie auf: hessengeld.hessen.de.

Landesregierung veröffentlich Hebesatzempfehlungen für aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer

Am heutigen Donnerstag hat Finanzminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz die von der Steuerverwaltung errechneten Hebesatzempfehlungen für alle hessischen  Kommunen  veröffentlicht. „Wir haben den Wählerinnen und Wähler versprochen, dass wir transparent veröffentlichen werden, wie hoch die Hebesätze für die Grundsteuer für alle Städte und Gemeinden ausfallen müssten, damit auch im Jahr 2025 die Grundsteuerzahler nicht mehr zahlen, als vor der Reform. Durch diese Offenlegung der Empfehlungen aller Kommunen durch das Land kann jeder Bürger sehen, ob seine Kommune aufkommensneutral die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erheben wird oder nicht“, sagte der direkte gewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka.

Konkret bedeuten die Empfehlungen für die vier Kommunen seines Wahlkreises:  


zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer A)Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer A)zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer B)Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer B)
Dreieich500660,94500708,93
Egelsbach564443,01815989,27
Langen400379,978501268,77
Neu-Isenburg00350471,88

Hintergrund der Reform der Grundsteuer war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Damals wurde das bisher gültige Grundsteuermodell für grundgesetzwidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2025 gefordert. Der Hessische Landtag hatte hierzu im Dezember 2021 das Hessische Grundsteuermodell, das Flächen-Faktor-Verfahren, beschlossen. Hartmut Honka abschließend: „Das Hessische Verfahren weicht vom Bundesmodell ab. Es ist einfacher, transparenter und gleichzeitig auch gerechter. Während das Bundesmodell beklagt wird und Nachbesserungen erforderlich sind, ist das in Hessen nicht der Fall. Verbände, unter anderem der Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund, haben zudem ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Verfassungsmäßigkeit des hessischen Modells bestätigt. Klar ist aber auch, dass es durch die Grundsteuerreform Bürger geben wird, die weniger Grundsteuer als bisher zahlen und solche die mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen. Durch die Offenlegung der errechneten aufkommensneutralen Hebesätze leistet die Landesregierung aber ihren Beitrag dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer für eventuelle Veränderungen der zu zahlenden Grundsteuer verantwortlich ist.“

Hartmut Honka: HESSENKASSE zahlt sich für Egelsbach und Langen aus

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka mitteilt, wurden heute in Dietzenbach die Bescheide für die an der HESSENKASSE teilnehmenden Kommunen im Landkreis Offenbach übergeben. „In diesen Tagen werden die Bewilligungsbescheide zur Teilnahme an der HESSENKASSE übergeben. Mit diesem bundesweit einmaligen Entschuldungsprogramm in Höhe von rund 5 Milliarden Euro unterstützen wir unsere Landkreise sowie die Städte und Gemeinden dabei, ihre Kassenkreditschulden abzubauen. Dadurch sollen noch in diesem Jahr die übermäßig hohen kommunalen Kassenkreditbestände der Vergangenheit angehören. Mit Egelsbach und Langen profitieren auch zwei Kommunen in meinem Wahlkreis davon und können ihre Kassenkreditbestände nun ablösen“, sagte Hartmut Honka mit Blick auf die Bescheidübergaben. Weiterlesen

Hartmut Honka begrüßt Beitragsfreiheit für Kindergärten ab 1. August 2018

Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka begrüßt die am morgigen 1. August 2018 in Kraft tretende Regelung der Beitragsfreiheit in Kindergärten für sechs Stunden. „Damit haben wir eine Regelung geschaffen, die den Eltern zu Gute kommt! Die Ausdehnung der schon seit vielen Jahren geltenden Freistellung für das dritte Kindergartenjahr auf alle drei Kindergartenjahre halte ich für einen richtigen Schritt. Zugleich ist diese Freistellung aber auch finanziell vernünftig und auf Dauer tragfähig für das Land. Ich freue mich, dass das solide und verantwortungsbewusste Haushalten des Landes sich auch für Hessens Familien auszahlt, ohne die nachfolgenden Generationen mit einer zusätzlichen Finanzlast zu konfrontieren“, sagte Hartmut Honka. Weiterlesen

Wahlkreis profitiert besonders vom Kommunalinvestitionsprogramm des Landes

Nach Ansicht des direktgewählten Landtagsabgeordneten Hartmut Honka profitiert sein Wahlkreis besonders vom Kommunalinvestitionsprogramm des Landes. „Während durch das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen lediglich die Stadt Langen 2.373.056 Euro erhält, bekommen Dreieich, Egelsbach und Neu-Isenburg zusammen 2.233.861 Euro vom Land. Insgesamt werden sogar 5.605.507 Euro den Menschen in den vier Kommunen meines Wahlkreises zu Gute kommen“, sagte Hartmut Honka.

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