Hartmut Honka begrüßt Beitragsfreiheit für Kindergärten ab 1. August 2018

Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka begrüßt die am morgigen 1. August 2018 in Kraft tretende Regelung der Beitragsfreiheit in Kindergärten für sechs Stunden. „Damit haben wir eine Regelung geschaffen, die den Eltern zu Gute kommt! Die Ausdehnung der schon seit vielen Jahren geltenden Freistellung für das dritte Kindergartenjahr auf alle drei Kindergartenjahre halte ich für einen richtigen Schritt. Zugleich ist diese Freistellung aber auch finanziell vernünftig und auf Dauer tragfähig für das Land. Ich freue mich, dass das solide und verantwortungsbewusste Haushalten des Landes sich auch für Hessens Familien auszahlt, ohne die nachfolgenden Generationen mit einer zusätzlichen Finanzlast zu konfrontieren“, sagte Hartmut Honka.

Zum Hintergrund erklärte der CDU-Politiker, dass zur Finanzierung im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel in Höhe von 440 Millionen Euro – alleine für die Beitragsfreistellung – bereitstehen. Insgesamt investiert das Land Hessen im Doppelhaushalt rund 1,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung. Damit entlastet die CDU geführte Landesregierung die Eltern und unterstützen die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen bei ihrer originären Aufgabe, sagte Hartmut Honka. Die Bemessung der Landesförderung an die Kommune erfolgt wie bisher nach den in der Kommune gemeldeten Kindern (den sog. Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Pro „Wohnsitzkind“ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 EURO (135,60 EURO pro Monat) gewährt. Dieser Betrag orientiert sich am Mittelwert der Kindergartenbeiträge in Hessen. Um die Kostenentwicklung der Beitragsfreistellung mit Blick auf die kommenden Jahre angemessen abzubilden, wird die Pauschale zudem ab dem 01.08.2020 jährlich um zwei Prozent erhöht. Diese Steigerung wird je zur Hälfte direkt vom Land und über den Kommunalen Finanzausgleich gezahlt. Bei einem Gesamtvolumen von 310 Millionen Euro jährlich beträgt der Mehrbedarf je Erhöhungsschritt rund 6,2 Millionen Euro.

Hartmut Honka abschließend: „Neben der finanziellen Entlastung von Familien ist uns aber auch eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ein wichtiges Anliegen. So hebt die CDU geführte Landesregierung die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive an, sodass sie von derzeit 100 Euro pro Jahr pro Kind schrittweise bis im Jahr 2020 auf 300 Euro pro Kind angehoben wird. Dafür werden in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investiert. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, demnach nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität, verwendet werden. Der 1. August 2018 ist somit ein guter Tag für die Eltern und Kindergartenkinder in Hessen!“