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Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ unterstützt Vereine in Dreieich, Egelsbach und Neu-Isenburg

Im Jahr 2020 wurde das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ im Digitalministerium initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 800 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. „Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden“ erläuterte der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka.

Auch in diesem Jahr profitieren wieder Vereine aus dem Landtagswahlkreis von Hartmut Honka mit einer Gesamtsumme von über 55.000 Euro. Konkret erhielten folgende Vereine eine Förderung: der Rollsportverein Solidarität e.V. Neu-Isenburg (14.940 Euro), die Sprendlinger Turngemeinde 1848 e.V. (14.863 Euro), die Sportgemeinschaft Egelsbach 1874 e.V. (14.530 Euro), der PBC Dreieich Sprendlingen e.V. (6.121 Euro) und die Sport- und Sängergemeinschaft Offenthal e.V. (5.057 Euro).

Hartmut Honka abschließend: „Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Pfeiler in unserer Gesellschaft – unabhängig vom Tätigkeitsfeld. Ohne die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich zum Beispiel für Sport, Soziales, Kultur oder in Hilfsorganisationen einsetzen, wäre vieles nicht möglich. Gerade junge Menschen können im Ehrenamt auch vieles für Ihre Zukunft lernen. Die Notwendigkeit der Digitalisierung macht auch vor dem Ehrenamt nicht Halt. In vielen Bereichen können Techniken und Anwendungslösungen das Miteinander erleichtern. Mit unserem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wollen wir einen Beitrag leisten, die Organisationen hierbei zu unterstützen. Die Zeit, die Sie durch die Erleichterungen gewinnen, kommt den Menschen zu Gute. Jenen, die sich ehrenamtlich einsetzen ebenso wie jenen, die von diesem Engagement profitieren.“

Förderprogramm Hebammen unterstützt Landkreis Offenbach

Das Förderprogramm der Hessischen Landesregierung, das die Existenzgründung von Hebammen in der Freiberuflichkeit erleichtern und die Attraktivität des Wiedereinstiegs in den Beruf der Hebamme steigern soll, zeigt bereits positive Wirkung (Hebammen-Niederlassungsförderrichtlinie).

„Es ist sehr erfreulich, dass das Angebot so gut angenommen wird. Innerhalb von zwei Monaten konnte bereits zehn Hebammen eine Bewilligung erteilt werden. Hebammen sind hochqualifizierte Fachkräfte die händeringend gesucht werden. Sie sind ein unverzichtbarer Teil für eine gute medizinische und psychosoziale Betreuung und Begleitung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Arbeit von Hebammen ist unverzichtbar und von unschätzbarem Wert für die Mütter und Familien“, sagte der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka. Bei den nun ergangenen Bewilligungen ging eine in den Landkreis Offenbach.

Mit dem Programm unterstützt das Land Hessen Hebammen mit 5.000 Euro bei einer Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit und Geburtshäuser mit 10.000 Euro bei der Gründung oder (Leistungs-) Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme zum Start finanziell. Die Förderung kann beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beantragt werden (Link: https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/hebammen/hebammen-niederlassungsfoerderung).

Hartmut Honka weiter: „Das Programm ist Teil einer breiten Initiative zur Verbesserung der Versorgungssituation von Schwangeren und Gebärenden in Hessen, insbesondere in Regionen, in denen ein Hebammenmangel herrscht. Die Förderung von freiberuflichen Hebammen ist ein entscheidender Schritt, um die flächendeckende Betreuung durch Hebammen sicherzustellen. Die ersten Evaluationen des Programms zeigen zudem, dass die Maßnahmen nicht nur zur Entlastung von Hebammen beitragen, sondern auch die Attraktivität des Berufs steigern. Viele junge Hebammen sehen die Freiberuflichkeit als interessante Option, da die Unterstützung in der Gründungsphase existenzielle Unsicherheiten minimiert. Wir brauchen auch in Zukunft in Hessen eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen. Die Arbeit von Hebammen ist für die Gesundheit von Mutter und Kind unverzichtbar. Sie leisten vor, während und nach der Geburt Beachtliches für die ganze Familie und tragen eine enorme Verantwortung. Es ist der CDU daher ein wichtiges Anliegen, dass alle Schwangeren und Mütter in Hessen die für sie erforderliche Betreuung durch Hebammen bekommen. Dazu leisten wir mit unserem Förderprogramm einen entscheidenden Beitrag.“

Hessengeld startet für Eigenheim-Käufer

In dieser Woche wurde das digitale Antragsformular für das neue Hessengeld durch Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Professor Dr. Ralph Alexander Lorz freigeschaltet. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant. Hartmut Honka: „Das Hessengeld ist da. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD hat damit ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 für Hessen schnell umgesetzt. Politik ist nur dann glaubwürdig, wenn wir tun, was wir sagen – und wenn wir umsetzen, was wir versprechen. Das ist entscheidend für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie.“

Mit dem Hessengeld unterstützt die CDU-SPD-Koalition Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, erklärte Hartmut Honka und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann. Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital.“

Mit der Einführung des Hessengelds werden Hessinnen und Hessen künftig hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie wird sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließt auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Mehr Informationen zum Antragsverfahren und ausführliche FAQs finden Sie auf: hessengeld.hessen.de.

Städtebaufördermittel für Neu-Isenburg

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka mitteilt, unterstützt die Landesregierung die Stadt Neu-Isenburg bei ihrem Projekt „Vom alten Ort zur neuen Welt“ mit 800.000 Euro aus dem Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung 2023“ der Städtebauförderung des Landes. Dieses Programm unterstützt Kommunen bei der Anpassung an die demographische Entwicklung und den wirtschaftlichen Strukturwandel sowie beim Klimaschutz und der Klimaanpassung. Die Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen, Plätzen, Parks und Gärten wie auch die Sanierung und Umnutzung von Gebäuden wie bspw. Gemeinbedarfseinrichtungen sind zentrale Maßnahmen der Programmkommunen. In diesem Jahr erhalten 44 Standorte zusammen rund 34 Millionen Euro Fördermittel aus diesem Programm. Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Geldern aus den Städtebauförderprogrammen, an denen sich Bund und Land jeweils zu 50 Prozent beteiligen, 113 Standorte in 84 Städten und Gemeinden mit rund 100 Mio. Euro gefördert. Neben dem Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung 2023“ sind dies noch die beiden Programme „Sozialer Zusammenhalt 2023“ und „Lebendige Zentren 2023“.

Landesförderung für FC 1970 Offenthal e.V.

Der FC 1970 Offenthal e.V. erhält in diesen Tagen Post mit einem Zuwendungsbescheid aus dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Höhe von 700 Euro aus dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ zur Sanierung der Bewässerungsanlage. „Die CDU-geführte Landesregierung ist ein verlässlicher Partner der Vereine. Daher wird auch in der Zeit zwischen dem Wahltermin und der Konstituierung des neuen Landtags in den Ministerien ordentlich gearbeitet. Hierzu gehört auch die Bewilligung von Fördermitteln für Vereine. In diesem Fall sind es 25% der Kosten für die Sanierung der Bewässerungsanlage beim FC 1970 Offenthal e.V.“, sagte Hartmut Honka.