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Land fördert Planung für Radschnellverbindung im Abschnitt nördlich Langen mit 219.000 Euro

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete für den westlichen Teil des Landkreises Offenbach Hartmut Honka heute mitteilt, hat das Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen aktuell bekannt gegeben, dass es die Planung für einen weiteren Abschnitt der Radschnellverbindung vonFrankfurt nach Darmstadt (FRM 1) durch die Regionalpark RheinMain Südwest GmbH mit rund 219.000 Euro fördert. Konkret handelt sich um einen 1,35 km langen Abschnitt der nördlich der Paul-Ehrlich-Straße in Langen beginnt und bis zur Gemarkungsgrenze Dreieich verläuft. Insgesamt wird allein für diesen Abschnitt mit Planungskosten von 318.000 Euro gerechnet.

Die Zuwendung erfolgt aus dem Programm „Starke Heimat Hessen“ nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität. Nach dieser können neben investiven Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Fahrradverkehrs auch entsprechende Planungen, Konzepte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Zuschüsse erhalten. Die Planung soll im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.

„Die möglichst direkte Streckenführung der Radschnellverbindung von Frankfurt nach Darmstadt ist wichtig für eine gute Akzeptanz und Nutzung. Daher ist es nötig, dass die Radschnellverbindung auch wirklich eine möglichst direkte Verbindung ohne große Umwege und unnötige Kreuzungspunkte darstellt. Dies ist in unserer dicht besiedelten Rhein-Main-Region gar nicht so leicht, aber notwendig“, stellte Hartmut Honka fest.

Hartmut Honka fordert Klarheit bezüglich Bannwald westlich der Bahnlinie Frankfurt-Darmstadt

Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka fordert in einem weiteren parlamentarischen Verfahren Klarheit von der Landesregierung bezüglich des Bannwaldes westlich der Bahnlinie Frankfurt-Darmstadt und der damit in Zusammenhang stehenden Nicht-Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt entlang der Bahnlinie.

„Auf Grund der Berichterstattung über meine Fragen an die Landesregierung im März dieses Jahres (Pressemitteilung vom 21.3.2022: „Landesregierung muss bei Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt für Klarheit sorgen“) haben sich bei mir interessierte Bürger gemeldet und mir die damalige Bannwalderklärung für den Wald westlich der Bahnlinie Frankfurt-Darmstadt im Bereich der Stadt Dreieich übermittelt. Diese stammt aus dem März 1999 und enthält mehrere Planungen, welche das immer wieder mantraartig vorgetragene Argumente der Nicht-Planung entlang der Bahntrasse auf Grund des Bannwaldes mehr als dünn erscheinen lassen“, erklärte Hartmut Honka.

Wie der CDU-Politiker ausführte, enthält die Bannwalderklärung mehrere Planungen für welche die sich aus der Erklärung ergebenden Beschränkungen nicht gelten. Hartmut Honka weiter: „Für die Raddirektverbindung sind zwei der damals benannten Planungen besonders relevant. Es handelt sich dabei um die „Anlage einer Regionalparkroute“ und der „Ausbau des bahnparallelen Weges entlang der Eisenbahntrasse zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs“. Bei der „Regionalparkroute“ handelt es sich um eine rein touristische Maßnahme. Sie ist seit langer Zeit in der Region bekannt und beliebt – aber rein touristisch motiviert. Wenn also schon eine rein touristische Route bei öffentlichen Interesse durch den Bannwald geführt werden darf, dann muss dies in meinen Augen erst Recht für eine überregionale Fahrradverbindung gelten, die von den Planern und Ideengebern gerne als wichtig für die gesamte Region bezeichnet wird.“ 

Gleiches gelte für die Ausnahme für den öffentlichen Personennahverkehr auf dem „bahnparallelen Weg“. Hierbei handele es wohl um genau jenen Weg entlang der Bahntrasse, um den es sich auch bei der „Alternativvariante“ des Regionalverbandes aus dem Jahr 2015 drehte. 

„Da von der planenden Regionalgesellschaft immer wieder der Bannwald und die Haltung des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, gegen eine Aufhebung dieses Bannwaldes zu sein, vorgetragen wird, muss hier Klarheit geschaffen werden. Denn nach dem Wortlaut der „Bannwalderklärung“ aus dem Frühjahr 1999 scheint ein Weg für eine Routenführung entlang der Bahntrasse zu bestehen. Es liegt nun allein am Wirtschafts- und Verkehrsminister für diese Klarheit zu sorgen“, erklärte Hartmut Honka abschließend.

Landesregierung muss bei Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt für Klarheit sorgen

„Nachdem es längere Zeit in der Öffentlichkeit ruhig um die Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt geworden ist, besteht inzwischen an einigen Stellen Aufklärungsbedarf durch die Landesregierung“, erklärte der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka. Der CDU-Politiker bezieht sich dabei vor allem auf immer wiederkehrende Anfragen von Bürgern aus seinem Wahlkreis. „Gerne würde ich diese Fragen beantworten. Doch mir fehlen bisher einfach die entsprechenden Antworten. Daher habe ich eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt und erhoffe mir Antworten, mit denen ich den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben kann“, erklärte Hartmut Honka. Konkret geht es sowohl um die Streckenführung in Langen, wie auch die grundsätzliche Frage der Routenführung entlang der S-Bahnstrecke von Frankfurt nach Darmstadt. 

Hartmut Honka: „In Langen besteht die konkrete Situation, dass die Anbindung des Leukertsweg an die Goethestraße durch einen gerade einmal 2m schmalen Weg erfolgt. Da hier auch keine Trennung von Rad- und Fußverkehr möglich ist, widerspricht dieser Streckenteil den Vorgaben der Streckenführung in deutlicher Art und Weise. Zugleich gab es den alternativen Streckenvorschlag die Raddirektverbindung als Verlängerung der Walter-Rietig-Straße entlang der Bahngleise anzulegen. Zu ähnlichen Problemen führt die Streckenführung im Bereich des Langener Bahnhofs. Dort mischen sich Verkehre aller Art: Fußgänger, Radfahrer, PKW und Busse. Optimale Bedingungen für ein geordnetes neben- und miteinander sehen in den Augen vieler Menschen anders aus.“

Weiterhin geht es um die ganz grundsätzliche Frage der Routenführung. In der  ursprünglichen Machbarkeitsstudie des Regionalverbands FrankfurtRheinMain aus dem Jahr 2015 war eine „Alternativvariante“ direkt entlang der bestehenden S-Bahnstrecke ausgewiesen. Seitdem die Regionalparkgesellschaft Südwest gGmbH die Planung übernommen hat, heißt es dagegen öffentlich immer nur, dass es eine solche Streckenführung nicht geben könne, weil dies einen Eingriff in den Bannwald bedeuten würde. „Hier stellen sich dem geneigten Bürger gleich mehrere Fragen: Wie kann es sein, dass eine „Alternativvariante“ zu Beginn des Verfahrens ausgewiesen wird, wenn es diese Alternative scheinbar gar nicht gibt? Da zudem mit der jüngsten Änderung des Waldgesetzes gerade auch die Nutzung des Bannwaldes für „Radverbindungen mit einem besonders hohen Potenzial im Alltagsverkehr, das nach einem durch das für Verkehr zuständige Ministerium anerkannten Verfahren in der Regel 1.500 Fahrten am Tag beträgt“ in Betracht kommt, muss hier dringend geklärt werden, was dies für die Routenführung im Bereich von Neu-Isenburg, Dreieich und Langen bedeutet“, sagte Hartmut Honka und weiter: „Es hat wenig Sinn eine Route auf Biegen und Brechen zu planen und bauen, wenn am Ende weder die potentiellen Nutzer – wegen der Umwege – und die Anlieger – wegen der Beeinträchtigungen – auf immer unzufrieden sein werden.“