Förderprogramm Hebammen unterstützt Landkreis Offenbach

Das Förderprogramm der Hessischen Landesregierung, das die Existenzgründung von Hebammen in der Freiberuflichkeit erleichtern und die Attraktivität des Wiedereinstiegs in den Beruf der Hebamme steigern soll, zeigt bereits positive Wirkung (Hebammen-Niederlassungsförderrichtlinie).

„Es ist sehr erfreulich, dass das Angebot so gut angenommen wird. Innerhalb von zwei Monaten konnte bereits zehn Hebammen eine Bewilligung erteilt werden. Hebammen sind hochqualifizierte Fachkräfte die händeringend gesucht werden. Sie sind ein unverzichtbarer Teil für eine gute medizinische und psychosoziale Betreuung und Begleitung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Arbeit von Hebammen ist unverzichtbar und von unschätzbarem Wert für die Mütter und Familien“, sagte der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka. Bei den nun ergangenen Bewilligungen ging eine in den Landkreis Offenbach.

Mit dem Programm unterstützt das Land Hessen Hebammen mit 5.000 Euro bei einer Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit und Geburtshäuser mit 10.000 Euro bei der Gründung oder (Leistungs-) Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme zum Start finanziell. Die Förderung kann beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beantragt werden (Link: https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/hebammen/hebammen-niederlassungsfoerderung).

Hartmut Honka weiter: „Das Programm ist Teil einer breiten Initiative zur Verbesserung der Versorgungssituation von Schwangeren und Gebärenden in Hessen, insbesondere in Regionen, in denen ein Hebammenmangel herrscht. Die Förderung von freiberuflichen Hebammen ist ein entscheidender Schritt, um die flächendeckende Betreuung durch Hebammen sicherzustellen. Die ersten Evaluationen des Programms zeigen zudem, dass die Maßnahmen nicht nur zur Entlastung von Hebammen beitragen, sondern auch die Attraktivität des Berufs steigern. Viele junge Hebammen sehen die Freiberuflichkeit als interessante Option, da die Unterstützung in der Gründungsphase existenzielle Unsicherheiten minimiert. Wir brauchen auch in Zukunft in Hessen eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen. Die Arbeit von Hebammen ist für die Gesundheit von Mutter und Kind unverzichtbar. Sie leisten vor, während und nach der Geburt Beachtliches für die ganze Familie und tragen eine enorme Verantwortung. Es ist der CDU daher ein wichtiges Anliegen, dass alle Schwangeren und Mütter in Hessen die für sie erforderliche Betreuung durch Hebammen bekommen. Dazu leisten wir mit unserem Förderprogramm einen entscheidenden Beitrag.“

Hessengeld startet für Eigenheim-Käufer

In dieser Woche wurde das digitale Antragsformular für das neue Hessengeld durch Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Professor Dr. Ralph Alexander Lorz freigeschaltet. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant. Hartmut Honka: „Das Hessengeld ist da. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD hat damit ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 für Hessen schnell umgesetzt. Politik ist nur dann glaubwürdig, wenn wir tun, was wir sagen – und wenn wir umsetzen, was wir versprechen. Das ist entscheidend für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie.“

Mit dem Hessengeld unterstützt die CDU-SPD-Koalition Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, erklärte Hartmut Honka und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann. Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital.“

Mit der Einführung des Hessengelds werden Hessinnen und Hessen künftig hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie wird sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließt auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Mehr Informationen zum Antragsverfahren und ausführliche FAQs finden Sie auf: hessengeld.hessen.de.

Hartmut Honka: „Protestcamp“ am Waldsee ist rechtswidrig

Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka bezeichnet das am Langener Waldsee errichtete „Protestcamp“ als rechtswidrig und bezeichnet die Äußerungen zur Ankündigung der Demonstration am Samstag als entlarvend. „Es zeichnet sich leider immer wieder ab, dass Teile unserer Gesellschaft ein Problem mit unserem Rechtsstaat haben. Behördliche Genehmigungen und gerichtliche Entscheidungen werden, wenn sie nicht der eigenen Meinung genehm sind, nicht mehr akzeptiert und immer wieder auf ein angebliches „Widerstandsrecht“ verwiesen. Immer wieder ziehen Menschen durch Deutschland, die an den unterschiedlichsten Stellen illegale Camps errichten und für die in ihren Augen vermeintlich richtige Sache protestieren – sei es im Hambacher oder Danneröder Forst oder nun am Langener Waldsee. Immer wieder erleben wir eine Radikalisierung einer Gruppe von Menschen, die sich damit offen gegen unsere Rechtsordnung und unsere Gesellschaft stellen“, sagte Hartmut Honka.

Es verwundert den CDU-Politiker nicht, dass als erste „Unterstützer“ in dieser Woche Politiker der Partei DIE LINKE am Waldsee waren. „Ich konnte jahrelang selbst im Landtag hören, wie die damalige Fraktionsvorsitzende davon sprach, dass man „das System überwinden“ müsse. Unser „System“ heißt aber Rechtsstaat und liberale Demokratie. Wer es „überwinden“ will, ruft zu nichts anderem als zu deren Abschaffung auf. Dies muss auch den Aktionisten bewusst sein, die für Samstag zu einer Demonstration aufgerufen haben. Demonstrationen wie die für Samstag angekündigte sind aber nur in liberalen Demokratien möglich. Diejenigen, die nun im Langener Wald kampieren und ihre Unterstützer nutzen die Freiheitsgarantien unseres Rechtsstaats bis auf das äußerste und darüber hinaus aus. In einer Gesellschaft die nach den „Regeln“ dieser Aktionisten funktionieren würde, würde es mit Sicherheit aber weder Demonstrations- noch Meinungsfreiheit geben. Wie die Menschen ohne bürgerliche Freiheiten und ohne gerichtlichen Schutz derselben leben, kann man in Diktaturen sehen“, erklärte Hartmut Honka.

Hartmut Honka erinnert daran, dass derer Abbau von Kies am Langener Waldsee zwar seit vielen Jahren in der Kritik stehe, obwohl alle Genehmigungen vorliegen und diese auch durch alle juristischen Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht geprüft und für rechtmäßig befunden wurden. „Der Abbau von Sand und Kies kann nur dort erfolgen, wo diese überhaupt vorkommen. Wenn der Abbau am Langener Waldsee endet, dann werden die für Bau von Wohnungen notwendigen Materialien von weiter her heran transportiert. Mit mehr CO2-Emissionen auf der Straße und noch höheren Kosten. Auch wenn es Einige scheinbar nicht wahrhaben wollen, benötigt unsere Gesellschaft Sand und Kies nicht nur für den Bau von Wohnungen und Straßen, sondern auch von Radwegen und Bahnstrecken. Man kann diese Genehmigungen und die Urteile für falsch halten. Aber nichts rechtfertigt die Zerstörung von Betriebsanlagen wie im Februar dieses Jahres oder die Waldbesetzung wie jetzt. Solche Aktionen sind kriminell und genau so muss man sie auch bezeichnen. Wer nun erklärt, dass man die Waldbesetzer nicht kriminalisieren soll, zeigt ganz offen, dass ihm unsere liberale Rechtsordnung im Grunde egal ist“, sagte Hartmut Honka abschließend.

Landtag beschließt Gesetz zum Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka sagte, hat der Landtag am heutigen Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) beschlossen mit dem der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz ist es möglich, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Das ist eine gute und richtige Entscheidung die der Lebenswirklichkeit in unserem Land Rechnung trägt“, erklärte Hartmut Honka.

Hartmut Honka: „Der Apotheker vor Ort ist das letzte Schutzschild für unsere Gesundheit“

Anlässlich der Apothekenreformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka die zentrale Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der Gesundheitsversorgung: „Wir stehen fest an der Seite der Apotheker und werden alles dafür tun, ihre wichtige Arbeit zu unterstützen. Fachkundige Apothekerinnen und Apotheker sichern eine qualitativ hochwertige Gesundheitsberatung sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten, deshalb unterstreichen wir die Bedeutung inhabergeführter Apotheken und sprechen uns entschieden gegen die Reformpläne von Karl Lauterbach aus. Diese sehen vor, Apotheken ohne fachliche Aufsicht zulassen zu können. Die inhabergeführte Apotheke darf nicht aufgelöst werden. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung und bietet eine persönliche und fachkundige Beratung, die durch keine Filiale ohne apothekerliche Aufsicht ersetzt werden kann.“

Besonders im ländlichen Raum sind Apotheken nicht nur Gesundheitsdienstleister, sondern eine wichtige Anlaufstelle für die Menschen. Fast nirgendwo sonst erhält man eine so persönliche und niederschwellige Beratung. Hartmut Honka abschließen: „Der Präsenzapotheker ist ein unschätzbarer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger. Eine Apotheke ohne Apotheke vor Ort darf z.B. bestimmte Medikamente nicht abgeben – im schlimmsten Fall geht der Patient also ohne Medikament wieder nach Hause. Wir setzen uns daher dafür ein, die Apotheke als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu fördern. Apotheken sind Partner in der Gesundheitsversorgung, und wir werden uns weiterhin dafür stark machen, dass sie diese wichtige Rolle auch in Zukunft erfüllen können. Der Apotheker vor Ort ist das letzte Schutzschild für unsere Gesundheit.“