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Landtag beschließt Gesetz zum Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka sagte, hat der Landtag am heutigen Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) beschlossen mit dem der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz ist es möglich, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Das ist eine gute und richtige Entscheidung die der Lebenswirklichkeit in unserem Land Rechnung trägt“, erklärte Hartmut Honka.

Hartmut Honka: „Der Apotheker vor Ort ist das letzte Schutzschild für unsere Gesundheit“

Anlässlich der Apothekenreformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka die zentrale Rolle der Apothekerinnen und Apotheker in der Gesundheitsversorgung: „Wir stehen fest an der Seite der Apotheker und werden alles dafür tun, ihre wichtige Arbeit zu unterstützen. Fachkundige Apothekerinnen und Apotheker sichern eine qualitativ hochwertige Gesundheitsberatung sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten, deshalb unterstreichen wir die Bedeutung inhabergeführter Apotheken und sprechen uns entschieden gegen die Reformpläne von Karl Lauterbach aus. Diese sehen vor, Apotheken ohne fachliche Aufsicht zulassen zu können. Die inhabergeführte Apotheke darf nicht aufgelöst werden. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung und bietet eine persönliche und fachkundige Beratung, die durch keine Filiale ohne apothekerliche Aufsicht ersetzt werden kann.“

Besonders im ländlichen Raum sind Apotheken nicht nur Gesundheitsdienstleister, sondern eine wichtige Anlaufstelle für die Menschen. Fast nirgendwo sonst erhält man eine so persönliche und niederschwellige Beratung. Hartmut Honka abschließen: „Der Präsenzapotheker ist ein unschätzbarer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger. Eine Apotheke ohne Apotheke vor Ort darf z.B. bestimmte Medikamente nicht abgeben – im schlimmsten Fall geht der Patient also ohne Medikament wieder nach Hause. Wir setzen uns daher dafür ein, die Apotheke als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu fördern. Apotheken sind Partner in der Gesundheitsversorgung, und wir werden uns weiterhin dafür stark machen, dass sie diese wichtige Rolle auch in Zukunft erfüllen können. Der Apotheker vor Ort ist das letzte Schutzschild für unsere Gesundheit.“

Landesregierung veröffentlich Hebesatzempfehlungen für aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer

Am heutigen Donnerstag hat Finanzminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz die von der Steuerverwaltung errechneten Hebesatzempfehlungen für alle hessischen  Kommunen  veröffentlicht. „Wir haben den Wählerinnen und Wähler versprochen, dass wir transparent veröffentlichen werden, wie hoch die Hebesätze für die Grundsteuer für alle Städte und Gemeinden ausfallen müssten, damit auch im Jahr 2025 die Grundsteuerzahler nicht mehr zahlen, als vor der Reform. Durch diese Offenlegung der Empfehlungen aller Kommunen durch das Land kann jeder Bürger sehen, ob seine Kommune aufkommensneutral die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erheben wird oder nicht“, sagte der direkte gewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka.

Konkret bedeuten die Empfehlungen für die vier Kommunen seines Wahlkreises:  


zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer A)Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer A)zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer B)Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer B)
Dreieich500660,94500708,93
Egelsbach564443,01815989,27
Langen400379,978501268,77
Neu-Isenburg00350471,88

Hintergrund der Reform der Grundsteuer war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Damals wurde das bisher gültige Grundsteuermodell für grundgesetzwidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2025 gefordert. Der Hessische Landtag hatte hierzu im Dezember 2021 das Hessische Grundsteuermodell, das Flächen-Faktor-Verfahren, beschlossen. Hartmut Honka abschließend: „Das Hessische Verfahren weicht vom Bundesmodell ab. Es ist einfacher, transparenter und gleichzeitig auch gerechter. Während das Bundesmodell beklagt wird und Nachbesserungen erforderlich sind, ist das in Hessen nicht der Fall. Verbände, unter anderem der Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund, haben zudem ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Verfassungsmäßigkeit des hessischen Modells bestätigt. Klar ist aber auch, dass es durch die Grundsteuerreform Bürger geben wird, die weniger Grundsteuer als bisher zahlen und solche die mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen. Durch die Offenlegung der errechneten aufkommensneutralen Hebesätze leistet die Landesregierung aber ihren Beitrag dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer für eventuelle Veränderungen der zu zahlenden Grundsteuer verantwortlich ist.“

Kritik an Wortwahl von Politikern von Bündnis 90/Die Grünen

Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka kritisiert die wiederholten sprachlichen Entgleisungen von Politikern von Bündnis 90/Die Grünen in den letzten Tagen. „Enttäuschungen über Wahlergebnisse haben viele Politiker in ihrem Leben schon erlebt. Was Politiker von Bündnis 90/Die Grünen in den letzten Tagen von sich geben, ist aber mehr als kritikwürdig. Die Unterstellung eines örtlichen Funktionärs, dass die SPD als Koalitionspartner „„billiger“ zu haben“ sei und es in der „Hauptsache“ um Posten gehe, zeugt mehr von der eigenen Persönlichkeit als es etwas über die SPD aussagt. Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat aber Daniel Cohn-Bendit in dieser Woche. Seine Wortwahl überschreitet eindeutig die Grenzen des Anstands“, sagte Hartmut Honka. Der grüne Parteiveteran wird in der Süddeutschen Zeitung wie folgt zitiert: „Die Bürgerlichen haben sich die Grünen zum Hauptfeind erkoren. Sie meinen, die Republik gehört ihnen allein. Da sind die Grünen wie die Juden, sie stören nur.“ 

„Solch ein Vergleich ist nicht nur in falsch und schadet nicht den „Bürgerlichen“ wie es Herr Cohn-Bendit vermutlich glaubt, er schadet unserer Gesellschaft als Ganzes. In einer Zeit, in der Judenhass offen auf deutschen Straßen ausgelebt wird, können sich islamistische Fanatiker und Rechtsradikale bei Herrn Cohn-Bendit bedanken“, so Hartmut Honka abschließend.

Bürgersprechstunde im Dezember 2023

Am Montag, 4. Dezember, findet die letzte telefonische Bürgersprechstunde des direktgewählten Landtagsabgeordneten Hartmut Honka der laufenden Wahlperiode und des Jahres 2023 statt. Die Sprechstunde findet wie üblich von 15.00 bis 16.00 Uhr statt. Die Telefonnummer lautet wie immer 06103/8021460.