Landtag beschließt Gesetz zum Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka sagte, hat der Landtag am heutigen Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) beschlossen mit dem der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz ist es möglich, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Das ist eine gute und richtige Entscheidung die der Lebenswirklichkeit in unserem Land Rechnung trägt“, erklärte Hartmut Honka.