Hartmut Honka fordert Klarheit bezüglich Bannwald westlich der Bahnlinie Frankfurt-Darmstadt

Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka fordert in einem weiteren parlamentarischen Verfahren Klarheit von der Landesregierung bezüglich des Bannwaldes westlich der Bahnlinie Frankfurt-Darmstadt und der damit in Zusammenhang stehenden Nicht-Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt entlang der Bahnlinie.

„Auf Grund der Berichterstattung über meine Fragen an die Landesregierung im März dieses Jahres (Pressemitteilung vom 21.3.2022: „Landesregierung muss bei Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt für Klarheit sorgen“) haben sich bei mir interessierte Bürger gemeldet und mir die damalige Bannwalderklärung für den Wald westlich der Bahnlinie Frankfurt-Darmstadt im Bereich der Stadt Dreieich übermittelt. Diese stammt aus dem März 1999 und enthält mehrere Planungen, welche das immer wieder mantraartig vorgetragene Argumente der Nicht-Planung entlang der Bahntrasse auf Grund des Bannwaldes mehr als dünn erscheinen lassen“, erklärte Hartmut Honka.

Wie der CDU-Politiker ausführte, enthält die Bannwalderklärung mehrere Planungen für welche die sich aus der Erklärung ergebenden Beschränkungen nicht gelten. Hartmut Honka weiter: „Für die Raddirektverbindung sind zwei der damals benannten Planungen besonders relevant. Es handelt sich dabei um die „Anlage einer Regionalparkroute“ und der „Ausbau des bahnparallelen Weges entlang der Eisenbahntrasse zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs“. Bei der „Regionalparkroute“ handelt es sich um eine rein touristische Maßnahme. Sie ist seit langer Zeit in der Region bekannt und beliebt – aber rein touristisch motiviert. Wenn also schon eine rein touristische Route bei öffentlichen Interesse durch den Bannwald geführt werden darf, dann muss dies in meinen Augen erst Recht für eine überregionale Fahrradverbindung gelten, die von den Planern und Ideengebern gerne als wichtig für die gesamte Region bezeichnet wird.“ 

Gleiches gelte für die Ausnahme für den öffentlichen Personennahverkehr auf dem „bahnparallelen Weg“. Hierbei handele es wohl um genau jenen Weg entlang der Bahntrasse, um den es sich auch bei der „Alternativvariante“ des Regionalverbandes aus dem Jahr 2015 drehte. 

„Da von der planenden Regionalgesellschaft immer wieder der Bannwald und die Haltung des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, gegen eine Aufhebung dieses Bannwaldes zu sein, vorgetragen wird, muss hier Klarheit geschaffen werden. Denn nach dem Wortlaut der „Bannwalderklärung“ aus dem Frühjahr 1999 scheint ein Weg für eine Routenführung entlang der Bahntrasse zu bestehen. Es liegt nun allein am Wirtschafts- und Verkehrsminister für diese Klarheit zu sorgen“, erklärte Hartmut Honka abschließend.