Landesregierung muss bei Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt für Klarheit sorgen

„Nachdem es längere Zeit in der Öffentlichkeit ruhig um die Planung der Raddirektverbindung Frankfurt-Darmstadt geworden ist, besteht inzwischen an einigen Stellen Aufklärungsbedarf durch die Landesregierung“, erklärte der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka. Der CDU-Politiker bezieht sich dabei vor allem auf immer wiederkehrende Anfragen von Bürgern aus seinem Wahlkreis. „Gerne würde ich diese Fragen beantworten. Doch mir fehlen bisher einfach die entsprechenden Antworten. Daher habe ich eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt und erhoffe mir Antworten, mit denen ich den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben kann“, erklärte Hartmut Honka. Konkret geht es sowohl um die Streckenführung in Langen, wie auch die grundsätzliche Frage der Routenführung entlang der S-Bahnstrecke von Frankfurt nach Darmstadt. 

Hartmut Honka: „In Langen besteht die konkrete Situation, dass die Anbindung des Leukertsweg an die Goethestraße durch einen gerade einmal 2m schmalen Weg erfolgt. Da hier auch keine Trennung von Rad- und Fußverkehr möglich ist, widerspricht dieser Streckenteil den Vorgaben der Streckenführung in deutlicher Art und Weise. Zugleich gab es den alternativen Streckenvorschlag die Raddirektverbindung als Verlängerung der Walter-Rietig-Straße entlang der Bahngleise anzulegen. Zu ähnlichen Problemen führt die Streckenführung im Bereich des Langener Bahnhofs. Dort mischen sich Verkehre aller Art: Fußgänger, Radfahrer, PKW und Busse. Optimale Bedingungen für ein geordnetes neben- und miteinander sehen in den Augen vieler Menschen anders aus.“

Weiterhin geht es um die ganz grundsätzliche Frage der Routenführung. In der  ursprünglichen Machbarkeitsstudie des Regionalverbands FrankfurtRheinMain aus dem Jahr 2015 war eine „Alternativvariante“ direkt entlang der bestehenden S-Bahnstrecke ausgewiesen. Seitdem die Regionalparkgesellschaft Südwest gGmbH die Planung übernommen hat, heißt es dagegen öffentlich immer nur, dass es eine solche Streckenführung nicht geben könne, weil dies einen Eingriff in den Bannwald bedeuten würde. „Hier stellen sich dem geneigten Bürger gleich mehrere Fragen: Wie kann es sein, dass eine „Alternativvariante“ zu Beginn des Verfahrens ausgewiesen wird, wenn es diese Alternative scheinbar gar nicht gibt? Da zudem mit der jüngsten Änderung des Waldgesetzes gerade auch die Nutzung des Bannwaldes für „Radverbindungen mit einem besonders hohen Potenzial im Alltagsverkehr, das nach einem durch das für Verkehr zuständige Ministerium anerkannten Verfahren in der Regel 1.500 Fahrten am Tag beträgt“ in Betracht kommt, muss hier dringend geklärt werden, was dies für die Routenführung im Bereich von Neu-Isenburg, Dreieich und Langen bedeutet“, sagte Hartmut Honka und weiter: „Es hat wenig Sinn eine Route auf Biegen und Brechen zu planen und bauen, wenn am Ende weder die potentiellen Nutzer – wegen der Umwege – und die Anlieger – wegen der Beeinträchtigungen – auf immer unzufrieden sein werden.“