CDU, SPD und Freie Demokraten ermöglichen gemeinsam den Betrieb von vollautomatischen Kleinsupermärkten in Hessen

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka mitteilte, haben die beiden Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die Fraktion der Freien Demokraten in dieser Woche einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) in den Hessischen Landtag eingebracht. Mit dieser Änderung soll der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.

Hintergrund der Änderung ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang des Jahres entschieden hatte, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach Auffassung von CDU, SPD und FDP nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. 

„Wir haben deshalb als Koalition gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Entwurf für eine Änderung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz in den Landtag eingebracht. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf sieht vor, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Ziel ist es, innovative Konzepte zu ermöglichen, die Angebote für die veränderten Lebenswirklichkeiten sicherstellen und insbesondere die Versorgung in den ländlichen Regionen sichern. Auch wenn ich persönlich kein Freund von unbegrenzten Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen bin, so halte ich diesen nun gemachten Vorschlag für richtig und vor dem Hintergrund der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für notwendig“, erklärte Hartmut Honka.