Kabinett ändert Regelung für Feuerwehrführerschein

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka heute sagte, hat das Hessische Kabinett in dieser Woche entschieden, die bestehenden Regelungen für den Feuerwehrführerschein flexibler zu gestalten. Ehrenamtliche, die Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen fahren sollen, sind danach zukünftig nicht mehr dazu verpflichtet, auch mit Anhängern zu üben und darin geprüft zu werden. Dies sei eine sinnvolle Regelung, denn in der Praxis besitzen etliche Wehren keine Anhänger und benötigen diese auch nicht im Einsatz, sagte Hartmut Honka. „Ein Wegfall der bisherigen Pflicht ist daher praxisnah und spart andernorts sinnvoller zu verwendendes Geld“, so der CDU-Politiker.

Hartmut Honka weiter: „Neu geregelt wurde auch, dass die bisher verpflichtende ABS-Ausstattung der Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zum Erwerb der sog. „großen Fahrberechtigung“ als Bedingung nicht aufrechterhalten wird. Da diese Ausrüstung nicht flächendeckend vorhanden ist und die nötigen Anschaffungskosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, wird zukünftig pragmatisch verfahren.“

Wie Hartmut Honka sagte, stand im Mittelpunkt der beschlossenen Änderungen die Verkehrssicherheit. Daher müssen künftig auch Erwerber der Fahrberechtigung – wie auch „normale“ Führerscheinerwerber – nachweisen, dass sie hierfür die notwendigen geistigen und körperlichen Anforderungen, insbesondere an das Sehvermögen, erfüllen. „Mit den Änderungen entspricht die Hessische Landesregierung einerseits dem Interesse der Ehrenamtlichen sowie der die Freiwilligen Feuerwehren tragenden Gemeinden und Organisationen, für praxisnahe sowie kostengünstige Bestimmungen zu sorgen. Zugleich erhöht der nun erforderliche Nachweis der geistigen und körperlichen Voraussetzungen die Sicherheit im Straßenverkehr“, sagte Hartmut Honka abschließend.