Schriftwechsel mit Verkehrsminister Tarek Al-Wazir über Lärmschutz an der A661

Wie der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka heute mitteilte, stehe er bereits seit August im schriftlichen Kontakt mit Verkehrsminister Tarek Al-Wazir in Bezug auf den Lärmschutz an der A661. „Wie mir unser Verkehrsminister in einem Brief im Oktober mitteilte, wurde die Lärmschutzwand entlang des Baugebietes Heckenborn in hochabsorbierender Bauart ausgeführt. Auf Grund dieser Bauart sei nach seiner Auskunft eine zusätzliche Lärmbelastung für den Stadtteil Dreieichenhain durch den Bau der Lärmschutzwand ausgeschlossen“, sagte Hartmut Honka.

Die von Hartmut Honka aufgeworfene Frage ab welchem Tempolimit auf der A661 eine signifikante Lärmreduzierung erreicht werden könne, konnte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir jedoch nicht pauschal beantworten. Hartmut Honka: „Dies hängt nach Auskunft des Verkehrsministers von vielen Faktoren ab. Unter anderem spielen dabei die Verkehrsmengen, der Schwerverkehrsanteil, der Abstand zur Lärmquelle, der Fahrbahnbelag und die Beschaffenheit des Geländes eine Rolle. In Bezug auf die Verkehrsmenge wurde mir mitgeteilt, dass die letzte Straßenverkehrszählung auf der A661 im Jahr 2010 stattfand. In diesem Jahr (2015) wurde erneut gezählt, die Daten dieser Verkehrszählung stünden voraussichtlich im Sommer nächsten Jahres zur Verfügung.“

Die Aussagen der BI A661 haben Hartmut Honka veranlasst erneut bei Verkehrsminister Tarek Al-Wazir nachzufragen. „Da die Situation scheinbar sehr komplex ist, habe ich erneut an Verkehrsminister Tarek Al-Wazir geschrieben um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Von Interesse ist dabei unter anderem die Beeinflussung des Lärms durch die massive Betonmauer zwischen den Fahrbahnen. Wenn von der neuen Lärmschutzwand keine oder nur geringe Reflexionen ausgehen, dann muss auch untersucht werden ob auch die kleine Mauer zwischen den Fahrbahnen keine Reflexionen auslöst bzw. es ist von Interesse zu erfahren ob und wie diese Mauer in die Berechnungen der Lärmverteilung einfließt. Wenn die gesetzlichen Lärmgrenzen an den Häusern in Dreieichenhain auf Grund des Verkehrs auf der A661 überschritten werden, haben die dort lebenden Menschen auch Anspruch auf Lärmschutz. Daher werde ich an diesem Punkt dranbleiben“, sagte Hartmut Honka abschließend.