Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs am 26. April durch den Hessischen Landtag erklärte der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka, dass dies ein guter Tag für alle Familien sei. Hartmut Honka: „Mit dem verabschiedeten Gesetz können Kinder nun im Alter von drei bis sechs Jahren alle drei Kindergartenjahre für täglich sechs Stunden beitragsfrei besuchen. Bereits seit 2007 ist in Hessen das letzte Kindergartenjahr für fünf Stunden von Beiträgen befreit. Jetzt entlastet die Koalition von CDU und Bündnis ‘90/Die Grünen die Eltern noch mehr: künftig sind sechs Stunden auch im ersten und zweiten Kindergartenjahr beitragsfrei. Für das dritte Jahr wird die Beitragsfreiheit von fünf auf sechs Stunden ausgeweitet. Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel in Höhe von 440 Millionen Euro – alleine für die Beitragsfreistellung – bereit. Insgesamt investieren wir im Doppelhaushalt des Landes damit rund 1,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung.“
Hartmut Honka erläutert zu den Hintergründen des Gesetzes, dass die Bemessung der Landesförderung an die Kommune wie bisher nach den in der Kommune gemeldeten Kindern (den sog. Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes erfolgt. Pro „Wohnsitzkind“ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro (135,60 Euro pro Monat) gewährt. Dieser Betrag orientiere sich am Mittelwert der Kindergartenbeiträge in Hessen. Hartmut Honka stellte weiter fest: „Um die Kostenentwicklung der Beitragsfreistellung mit Blick auf die kommenden Jahre angemessen abzubilden, wird die Pauschale zudem ab dem 1. August 2020 jährlich um zwei Prozent erhöht. Bei einem Gesamtvolumen von 310 Millionen Euro jährlich beträgt der Mehrbedarf je Erhöhungsschritt rund 6,2 Millionen Euro. Ich freue mich, dass das solide und verantwortungsbewusste Haushalten des Landes sich auch für Hessens Familien auszahlt, ohne die nachfolgenden Generationen mit einer zusätzlichen Finanzlast zu konfrontieren. Dies ist eine sehr gute Leistung unserer Koalition. Wir unterstützen die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen von Landesseite tatkräftig bei ihrer originären Aufgabe und zeigen durch unser Gesetz einmal mehr, dass Land und Kommunen auch in diesem Bereich Hand in Hand gehen. Dies bestätigten auch erst vor zwei Wochen die Kommunalen Spitzenverbände, die die hessischen Städte und Gemeinden vertreten.“
Neben der finanziellen Entlastung von Familien ist dem CDU-Politiker auch wichtig darauf hinzuweisen, dass die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive angehoben wird. Konkret bedeutet dies, dass sie von derzeit 100 Euro pro Jahr pro Kind auf 170 Euro und im Jahr 2019 auf 225 Euro angehoben wird. „Denn auch eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher wird durch die Steigerung der Qualitätspauschale nochmals zusätzlich in die Qualität von Kindertageseinrichtungen investiert. Im Ergebnis werden im Jahr 2020 300 Euro pro Jahr pro Kind zur Verfügung stehen. Dafür werden in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro in die Qualität der Kindertageseinrichtungen investiert. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität verwendet werden“, betonte Hartmut Honka abschließend.