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Rede zum Neunundvierzigsten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und Dritten Bericht zur Informationsfreiheit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Felstehausen. – Jetzt hat der Kollege Hartmut Honka, CDU-Fraktion, das Wort.

Hartmut Honka (CDU):

Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Roßnagel, lassen Sie mich mit einem Dank beginnen, einem Dank für das gute Miteinander; die Diskussion im Ausschuss für Digitales und Daten schutz ist angesprochen worden. Wir haben dort ein gutes Miteinander in der Diskussion zwischen Ihnen als Person, Ihnen als Vertreter Ihrer Behörde, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Behörde und uns als Landtag. Wir befinden uns da ja in einem Dreiecksverhältnis. Als dritten Mitspieler – wenn ich sie so nennen darf – haben wir die Regierung, die Sie kontrollieren, mit der wir erfolgreich zusammenarbeiten – zumindest wir von den Koalitionsfraktionen.

(Zuruf Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten))

Normalerweise ist es so: In Dreiecksverhältnissen wird es komplizierter, als wenn nur zwei vorhanden sind. Aber ich glaube, dieses Dreiecksverhältnis funktioniert, weil es in einem respektvollen, anständigen Umgang miteinander funktioniert; und das ist gut so. Das hat unter Ihrem Vorgänger funktioniert, und das funktioniert jetzt mit Ihnen – wie es beschrieben wurde – mindestens genauso gut. Daher gelten mein persönlicher Dank und der Dank meiner Fraktion Ihnen und Ihrer Behörde für dieses Miteinander.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte in Anbetracht der Zeit auf nur wenige Aspekte kurz eingehen. Es ist schon angesprochen worden: Die großen Namen, die wir gerne in den Zeitungen lesen – „gerne“ in Anführungszeichen –, wenn es um das Thema Datenschutz geht, kommen in den Berichten in diesem Haus relativ selten vor, weil die Behörden in Hessen keinen Sitz haben.

Ja, das ist dem Prinzip geschuldet. Dann ist in Europa Irland zuständig. Manchmal hat man das Gefühl: So toll die Datenschutz-Grundverordnung für viele auch ist, an der Stelle hakt sie in der Umsetzung; denn, wenn die Behörde vor Ort nicht willens ist, tatkräftig einzuschreiten – aus welchen Gründen auch immer, vielleicht sind es wirt- schaftliche, strukturpolitische Interessen des Sitzlandes; ich will es einmal so in den Raum stellen –, kann die beste Regelung, die man hat, keinerlei Wirkung entfalten. Daher glaube ich, an der Stelle hakt noch so manches in der Zukunft und in der Umsetzung. Gleichzeitig wäre es aber für die Menschen so wichtig, zu wissen, was dort passiert, was dort gespeichert wird.

Wer heute die Zeitung aufschlägt, liest die Berichte über die Anhörung, die gestern im Europäischen Parlament mit der Whistleblowerin Frances Hogan stattgefunden hat. Was passiert eigentlich bei diesem Unternehmen im Hintergrund mit den Daten? Da stellt sich wieder die ganz große Frage nach dem Bewusstsein der Menschen. Die „FAZ“ hat das neulich in einem Artikel, am 25. Oktober, schön überschrieben: „Bequemlichkeit schlägt Datenschutz“.

An dieser Stelle ist man wieder bei der Frage des Bewusstseins. Ich sage dies ganz bewusst: Wenn man alles in irgendwelchen Netzwerken breit postet, braucht man sich nicht zu wundern, a) was hinterher daraus wird, b) dass es niemals vergessen wird und c) dass Unternehmen, die immer ein rein wirtschaftliches Interesse haben, aus diesem Wissen etwas machen. Dies ist einfach eine Frage des Bewusstseins.

(Beifall CDU)

Dass in Europa nicht alles immer nur ganz toll läuft, möchte ich anhand eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs anmerken, der unseren Petitionsausschuss auf die Ebene einer Behörde gestellt hat. Dies möchte ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss strikt zurückweisen. Der Landtag ist noch immer Legislative und keine Exekutive.

(Beifall CDU)

Als Jurist hat es mich schwer gewundert, wie man dort zu solch einem Urteil gekommen ist. In der Folge ändern wir ein wenig unsere Gesetze, aber, ich glaube, solch ein Beispiel macht auch deutlich: So gut manches gemeint ist, so schlecht kann es sich manchmal auswirken, wenn man nämlich einmal so richtig danebengreift. Wir können das Urteil nicht beiseitewischen; wir müssen es respektieren; und wir müssen damit umgehen. Es macht aber auch deutlich: Es hakt manchmal am Bewusstsein, dass Bundesländer nicht bloß irgendwelche Verwaltungsbehörden sind, sondern in der Bundesrepublik Deutschland eigene autonome Rechte haben.

Von daher bleibt noch vieles zu tun. Es wird uns bei diesem Thema nicht langweilig werden. Ich danke Ihnen noch einmal für das Miteinander und bin mir sicher, dass wir durch den neuen Bericht, der dann zu 100 % von Ihnen verantwortet wird, auch im kommenden Jahr eine Menge Lesestoff bekommen werden. Ich baue weiterhin auf das gute Miteinander im Ausschuss; denn beim Datenschutz gewinnt am Ende keiner allein, sondern am Ende gewinnen entweder wir alle oder niemand. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Hartmut Honka. – Jetzt hat der Innenminister, Herr Staatsminister Peter Beuth, das Wort. Bitte.