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Rede zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Hessen – Drucks. 19/500 – Plenardebatte vom 25.6.2014

Hartmut Honka (CDU):

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schott, es wäre gut gewesen, wenn Sie am Montag selbst da gewesen wären und nicht nur Ihre Referentin geschickt hätten. Dann hätten Sie sehr schön hören können, wie z. B. Herr Prof. Walkenhorst von der Universität Köln, Erziehungswissenschaftler, zu diesem Thema gesprochen hat.

Wir als Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hatten ihn extra eingeladen, um an unserem Entwurfskonzept mitzuarbeiten. Ich will es einmal so sa- gen: Wir schauen schon deutlich über den Tellerrand des Jugendarrests hinaus, damit wir es an dieser Stelle richtig machen.

(Beifall bei der CDU)

Aber lassen wir es dabei bewenden.

Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der SPD. Ja, Frau Kollegin Hofmann hat recht: Sie hat ihn vor etwas über einem Jahr hier schon einmal vorgestellt, ihre Kopie aus Nordrhein-Westfalen. Ja, ich bleibe bei meiner Wortwahl und nehme davon nichts zurück, auch wenn ich eben versucht habe, Ihnen zuzuhören.

(Marius Weiß (SPD): Versucht habe?)

– Ja, genau, Herr Kollege Weiß: versucht. Ich habe versucht, etwas Neues gegenüber dem zu hören, was wir schon vor einem Jahr gehört haben, auch in der Anhörung. Ich will etwas konkreter auf die Situation heute eingehen.

Am Montag hatten wir seitens unserer Landesregierung ein Symposium veranstaltet. Für den unbedarften Zuhörer möchte ich es ins Protokoll einfügen: Diese Landesregierung, die seit dem 18. Januar im Amt ist, hat einen Entwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz erarbeitet, im derzeitigen Stadium ein sogenannter Referentenentwurf. Dazu hat sie am Montag, wie gesagt, zu einem Symposium eingeladen.

(Marius Weiß (SPD): Dort ist der SPD-Entwurf ge- lobt worden!)

Dazu waren natürlich auch alle Ausschussmitglieder eingeladen. Es wäre schön gewesen, wenn noch mehr da gewesen wären, aber lassen wir das einmal.

Auch das ist eine Besonderheit: Natürlich haben alle Sprecher der Fraktionen diesen Gesetzentwurf, diesen Referentenentwurf, wie man ihn im Moment noch nennen muss, im Vorfeld zur Kenntnis zugeschickt bekommen – damit wir Sprecher auf einer Höhe mit den Diskutanten sind, die vonseiten der Landesregierung eingeladen waren.

Das ist ein transparentes und faires Verfahren. Ausdrücklich möchte ich Frau Justizministerin Kühne-Hörmann, Herrn Staatssekretär Metz, vor allem aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizministerium danken, die sowohl diesen Gesetzentwurf als auch dieses Symposium vorbereitet haben.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Kommen wir jetzt zu dem, was Frau Hofmann daraus macht. Es ist klar, dass man seinen eigenen Gesetzentwurf lobt. Alles andere hätte mich auch sehr verwundert. Aber einmal ganz ehrlich, Frau Kollegin: Am Montag waren Sie in der ersten Hälfte der ersten Hälfte dieser Veranstaltung da und haben bei „Facebook“ eine schöne Nachricht mit einem Bild hinterlassen: Unser Gesetzentwurf, der der SPD, ist eine sehr gute Grundlage für die weiteren Beratungen. – Sie haben noch ein bisschen mehr dazugeschrieben, aber einmal ganz ehrlich: Die Kopie aus Nordrhein- Westfalen ist nicht die richtige Grundlage für unsere Diskussion hier in Hessen.

(Marius Weiß (SPD): Ja, ja, ja!)

Wer so viel Interesse daran zeigt, wie Sie es hier dargestellt haben, von dem hätte ich bei allem kommunalen Engagement im Kreistag – das haben auch viele andere – erwartet, dass Sie an diesem Tag sagen: Ich bleibe bis zum Ende,

(Heike Hofmann (SPD): Das ist eine Unverschämtheit! – Marius Weiß (SPD): Das ist eine Frechheit!)

ganz abgesehen vom Rest Ihrer Fraktion, der auch relativ schnell verschwunden ist. – Das mögen Sie so beurteilen. Das ist in Ordnung, wenn Sie es so sehen.

Ich möchte Ihnen vortragen, was Frau Kühne-Hörmann am Ende dieser Veranstaltung zum weiteren Verfahren ausge- führt hat – das konnten Sie alle nicht mehr hören –: Das, was von den Fachleuten dort am Montag vorgetragen wur- de, werden wir jetzt natürlich nochmals in unserem Gesetz- entwurf zurückspiegeln. Das Ministerium überlegt auf der Fachebene: Was ist davon wie aufzunehmen? Dann kommt das Ganze ins Kabinett, und nach den zwei üblichen Durchgängen im Kabinett kommt es hier zu uns, ins Parlament.

Meine Damen und Herren, das ist der richtige Weg. Wir legen einen eigenen Entwurf vor, der natürlich auf den Überlegungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Länder fußt, die, nebenbei gesagt, Hessen und Rheinland-Pfalz geführt haben – das nur für die Fachleute als Schmankerl. Wir testen diesen Entwurf mit externen Fachleuten, und dann erst kommt unser eigener Entwurf hier ins Parlament und wird zur Beratung gestellt. Das ist der richtige Weg für ein gutes Gesetz.

(Marius Weiß (SPD): Jetzt sagen Sie doch einmal etwas zu unserem Entwurf!)

Denn einen guten Gesetzentwurf darf man nicht nur alleine bejubeln, wie ich das vorhin schon gesagt habe, wie man es tut, sondern dieses Gesetz muss sich am Ende auch in der Praxis bewähren. Das ist der wichtige Schritt, den wir unserem Gesetzentwurf voll und ganz zutrauen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)