Hartmut Honka kommentiert Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen

Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka hat den heute veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. „Mir kann niemand erklären, warum das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen an öffentlichen Schulen erlaubt sein soll, während Kreuze in allen öffentlichen Gebäuden nicht aufgehängt werden dürfen. Hier entsteht durch den heute bekannt gemachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein unerklärlicher Wertungsunterschied“, sagte der CDU-Politiker.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eröffnet nach Ansicht von Hartmut Honka zudem gerade den tradtionellen und der strengen Islamauslegung verhafteten Verbänden und Organisationen Tür und Tor. Hartmut Honka: „Deutschland bracht aber mehr säkulare und aufgeklärte Muslime und Muslimas. Ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen wird es jedoch leider gerade den modernen und säkularen Muslimas schwerer machen ein Leben ohne Kopftuch zu führen. Die öffentliche Schule ist aber keine religiöse Erziehungsanstalt. Kippa, Nonnenhabit oder eben Kopftücher müssen deshalb für staatliche Lehrkräfte tabu sein.“ Im Übrigen teilt Hartmut Honka die Meinung des Vorsitzenden der VBE Nordrhein-Westfalen Udo Beckmann. Dieser hatte gesagt, dass durch diese Entscheidung der Druck auf muslimische Mädchen größer wird gegen ihren Willen ein Kopftuch zu tragen.

Wie der CDU-Politiker in diesem Zusammenhang sagte, müsse ein modernes und aufgeklärtes muslimisches Frauenbild, häusliche Gewalt gegen Muslimas und die Unterdrückung ihrer Persönlichkeit einerseits ein breit diskutiertes politisches und gesellschaftliches Thema werden und zum anderen müssten diese Delikte auch strafrechtlich stärker als bisher verfolgt werden. Notfalls müsse der Gesetzgeber hier Straftatbestände konkretisieren oder verschärfen. Denn die leider immer wieder vorkommenden so genannten „Ehrenmorde“ seien immer nur der tragische Endpunkt einer langen Unterdrückungsgeschichte. Allerdings dürfte man auch nicht blauäugig sein, so Hartmut Honka weiter. Ein völlig an der Moderne vorbeigehendes Frauenbild, eine atavistische Sexualmoral und über Jahrhunderte manifestierte Machoallüren ließen sich nicht innerhalb kürzester Zeit revidieren. Dazu bedürfe es einer klaren gesellschaftlichen Strategie, machte der CDU-Politiker deutlich. „Ich glaube, dass dies ähnlich wie in den 60er Jahren in Deutschland nur über eine Stärkung der gesellschaftlichen und beruflichen Rolle der muslimischen Frau funktioniert. Bei allem dem Bundesverfassungsgericht gebührenden Respekt bin ich der Ansicht, dass der heutige Beschluss alles andere als geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen“, erklärte Hartmut Honka abschließend.