Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka hat den heute veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. „Mir kann niemand erklären, warum das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen an öffentlichen Schulen erlaubt sein soll, während Kreuze in allen öffentlichen Gebäuden nicht aufgehängt werden dürfen. Hier entsteht durch den heute bekannt gemachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein unerklärlicher Wertungsunterschied“, sagte der CDU-Politiker. Weiterlesen