Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka fordert auf Grund aktueller Berichterstattung die Öffentlichkeit auf, kritisch die Unterschriftensammlung gegen ein Kopftuchverbot durch die Organisation „Realität Islam“ in hessischen Innenstädten zu beobachten. „Nach Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz lehnt die Gruppierung mit Sitz in Mörfelden-Waldorf „Grundelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ab und strebe „einen Gottesstaat nach islamischem Recht“ an. Dies muss jeden aufmerksamen und liberalen Bürger aufmerksam machen. Denn wenn Unterschriften gegen ein in Deutschland nicht existierendes Kopftuchverbot gesammelt werden und dabei gegen eine „Wertediktatur“ gewettert wird, droht unserer freiheitlichen und aufgeklärten Gesellschaft großer Schaden“, sagte Hartmut Honka. Weiterlesen
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Hartmut Honka kritisiert Bundesfamilienministerin Franziska Giffey
Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka kritisiert Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wegen der Aussagen zur Nutzung von Burkinis im schulischen Schwimmunterricht. „Die Bundesfamilienministerin scheint noch immer nicht gemerkt zu haben, dass gut gemeint, das Gegenteil von gut gemacht ist. Ihre jüngsten Aussagen zur Nutzung von Burkinis im schulischen Schwimmunterricht zeugen von diesem falschen Weltbild. So einfach wie es sich Frau Giffey laut Medienberichten macht, ist das Thema nicht. Ich weiß nicht ob sie es nicht gemerkt hat, die Bundesfamilienministerin spielt mit ihren Worten jedoch einfach nur radikalen muslimischen Kräften in die Hände und verhindert eine echte Integration in unsere Gesellschaft“, zeigt sich Hartmut Honka besorgt. Weiterlesen
Hartmut Honka kritisiert GEW-Hauptvorstandsmitglied für Aussagen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur Teilnahme einer vollverschleierten Schülerin am Unterricht
Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka kritisiert die Aussagen des GEW-Hauptvorstandsmitglieds Ilka Hoffmann zum Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück welches am Montag die Beschwerde einer 18-jährigen Muslimin abgelehnt hat, die auf Teilnahme am Unterricht in einem Abendgymnasium geklagt hatte. Die junge Frau bestand darauf, im Unterricht einen Nikab zu tragen – ein Gesichtsschleier, der lediglich einen kleinen Sichtschlitz gewährt, aber ansonsten das Gesicht verdeckt. „Frau Hoffmann verkennt vollkommen die Tatsachen wenn Sie erklärt, dass ein Verbot der Vollverschleierung der vollkommen falsche Weg sei. Wenn eine volljährige Schülerin meint nur dann am Unterricht teilnehmen zu können, wenn sie ihren Mitschülern und den Lehrern nur durch noch einen schmalen Sehschlitz entgegensieht, dann ist dies definitiv kein Weg um Kontakt zu Gleichaltrigen aufzunehmen. Eine Nikab und auch alle anderen Arten der Vollverschleierung sind vielmehr deutliche Zeichen nicht am normalen Leben in unserer Gesellschaft und Kultur teilnehmen zu wollen“, Hartmut Honka. Weiterlesen
Hartmut Honka kommentiert Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen
Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka hat den heute veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. „Mir kann niemand erklären, warum das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen an öffentlichen Schulen erlaubt sein soll, während Kreuze in allen öffentlichen Gebäuden nicht aufgehängt werden dürfen. Hier entsteht durch den heute bekannt gemachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein unerklärlicher Wertungsunterschied“, sagte der CDU-Politiker. Weiterlesen