Der direktgewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka kritisiert die Aussagen des GEW-Hauptvorstandsmitglieds Ilka Hoffmann zum Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück welches am Montag die Beschwerde einer 18-jährigen Muslimin abgelehnt hat, die auf Teilnahme am Unterricht in einem Abendgymnasium geklagt hatte. Die junge Frau bestand darauf, im Unterricht einen Nikab zu tragen – ein Gesichtsschleier, der lediglich einen kleinen Sichtschlitz gewährt, aber ansonsten das Gesicht verdeckt. „Frau Hoffmann verkennt vollkommen die Tatsachen wenn Sie erklärt, dass ein Verbot der Vollverschleierung der vollkommen falsche Weg sei. Wenn eine volljährige Schülerin meint nur dann am Unterricht teilnehmen zu können, wenn sie ihren Mitschülern und den Lehrern nur durch noch einen schmalen Sehschlitz entgegensieht, dann ist dies definitiv kein Weg um Kontakt zu Gleichaltrigen aufzunehmen. Eine Nikab und auch alle anderen Arten der Vollverschleierung sind vielmehr deutliche Zeichen nicht am normalen Leben in unserer Gesellschaft und Kultur teilnehmen zu wollen“, Hartmut Honka. Weiterlesen