Rede zum Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Kinderpornografie entschieden bekämpfen – Drucks. 19/248 – Plenardebatte vom 3. April 2014

Präsident Norbert Kartmann:
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Herr Honka eröffnet die Aussprache für die Fraktion der CDU.

Hartmut Honka (CDU):
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir zu dieser Uhrzeit leider nur noch vor leeren Besucherrängen sprechen dürfen – –
(Andrea Ypsilanti (SPD): Wir sind noch da!)
– Ich sagte ausdrücklich: Besucherränge. Das Plenum ist aber gefüllt. – Herr Schmitt, Sie sind auch da, das freut mich. Von daher ist es schön, dass wir uns diesem ernsten Thema doch noch, wie ich gerade gemerkt habe, mit guter Laune widmen können.

Bei diesem ernsten Thema ist uns doch allen immer wieder klar: Schnellschüsse verbieten sich. Dabei ist es auch egal, wie groß die mediale Aufmerksamkeit für eines einzelnes Ereignis ist.
Beim Thema Kinderpornografie müssen immer zwei Punkte das Motto sein: Die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden, und wir müssen dafür sorgen, dass Kinder zukünftig nicht mehr zu Opfern werden.
(Allgemeiner Beifall)

Aufgrund der Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate haben einige Landesregierungen auch Anträge in den Bundesrat eingebracht, so auch die unsrige. Es ist sehr erfreulich, dass unser Antrag, der zunächst mit dem Antrag der Landesregierung Thüringen verbunden werden konnte, inzwischen aus den Fachausschüssen das Votum bekommen hat, dass alle Landesregierungen ihn mittragen. Das ist eine gute Idee und das ist ein gutes Zeichen, dass sich die Landesregierungen ernsthaft miteinander ausgetauscht haben, um die Punkte anzugehen.
Ich möchte diese vier Punkte daher gerne aufgreifen:

Erstens. Strafbarkeitslücken. Dieses Thema füllt gern die Schlagzeilen. Zum Glück wird im Moment weniger darüber geschrieben, dass der Strafbarkeitsrahmen erhöht werden muss. Die Frage ist stattdessen, welches Verhalten in unserer Republik strafbar ist und wo Lücken im Gesetz sind, die wir schließen müssen, weil die Gesetze in dieser Form den Kindern nicht dienen. Von daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von einigen Fachleuten in der juristischen Fachwelt wird an dieser Stelle gern darüber diskutiert, ob man nicht anders an dieses Thema herangehen muss, und zwar, ob man auf das Thema der Persönlichkeitsrechte von Kindern, die auf dem Bild fortwirken, abstellen muss. In der heutigen Zeit hat man es mit Bildern zu tun, die erst einmal einen ganz harmlosen Hintergrund haben.

Ein Bild von einem kleinen nackt am Strand spielenden Kind wird von den Eltern arglos in ein sogenanntes soziales Netzwerk eingestellt. Dieses Bild ist in diesem Netzwerk quasi schutzlos. Die Täter kommen auf die Idee, dieses Bild herunterzuladen, zu verfälschen und zu verfremden. Damit wird aus diesem ehemals arglosen Bild auf einmal etwas, das in der einschlägigen Szene große Beliebtheit erfährt.
An dieser Stelle kommen wir mit dem bisherigen Recht meist nicht weiter. Wir müssen uns etwas Gesamtgesellschaftliches einfallen lassen, denn dieses Verhalten muss so behandelt werden, wie es es verdient hat.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Wir brauchen eine Reform des StGB, die sich nicht allein dadurch erschöpft, dass, wie regelmäßig diskutiert wird, § 211 abgeschafft werden soll oder einzelne Worte angepasst werden sollen. Initiativen, wie wir sie in der Vergangenheit gern aufgegriffen haben, einzelne Paragrafen der digitalen Welt anzupassen, sind gut und schön. Wir müssen uns aber allgegenwärtig sein, dass ein Gesetz, das so alt ist wie das StGB, an vielen Stellen der digitalen Realität unserer Gesellschaft angepasst werden muss. Wir dürfen nicht nur aufgrund von Einzelfällen einzelne Normen ändern. Es muss am Ende egal sein, wo und wie Unrecht geschieht, es muss geahndet werden können.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden. Wir haben in Hessen schon vor einigen Jahren die geballte technologische Kompetenz der Staatsanwaltschaften in der zentralen IT-Stelle, die in Gießen ihren Hauptsitz hat, gebündelt. Es ist wunderbar, zu hören, dass das BKA sehr gerne und sehr häufig mit dieser zentralen IT-Stelle zusammenarbeitet.
Ich würde mir wünschen, alle Bundesländer hätten solche zentralen IT-Stellen, die so kompetent sind wie unsere, damit auf Dauer juristisch und technisch hoch gebildete Juristen und Polizisten alle Straftaten entsprechend verfolgen können.

Viertens. Präventionsarbeit. Wir müssen auf die therapiebereiten potenziellen Täter zugehen. Das macht das Projekt „Kein Täter werden“ der Charité, auch mit einer Außenstelle in Gießen. Beim Thema Prävention müssen wir verstärkt auch auf die Eltern setzen.

Präsident Norbert Kartmann:
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Hartmut Honka (CDU):
Herr Präsident, ich komme zum letzten Satz. – Wir sollten nicht nur auf die Kinder setzen, sondern auch den Eltern erklären, welche Gefahren von manchmal harmlosen Bildern hervorgehen können. Ich erinnere nur an das Bild von vorhin.
Abschließend: Lassen Sie uns gemeinsam ein ebenso starkes Zeichen setzen, wie es der Bundesrat in seinen Fachausschüssen getan hat und wie es das Plenum voraussichtlich in der nächsten Sitzung tun wird. Lassen Sie uns einstimmig dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)