Am heutigen Donnerstag hat Finanzminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz die von der Steuerverwaltung errechneten Hebesatzempfehlungen für alle hessischen Kommunen veröffentlicht. „Wir haben den Wählerinnen und Wähler versprochen, dass wir transparent veröffentlichen werden, wie hoch die Hebesätze für die Grundsteuer für alle Städte und Gemeinden ausfallen müssten, damit auch im Jahr 2025 die Grundsteuerzahler nicht mehr zahlen, als vor der Reform. Durch diese Offenlegung der Empfehlungen aller Kommunen durch das Land kann jeder Bürger sehen, ob seine Kommune aufkommensneutral die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erheben wird oder nicht“, sagte der direkte gewählte Landtagsabgeordnete Hartmut Honka.
Konkret bedeuten die Empfehlungen für die vier Kommunen seines Wahlkreises:
zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer A) | Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer A) | zum 10.05.2024 gültiger Hebesatz in Prozent (Grundsteuer B) | Hebesatz–empfehlung in Prozent (Grundsteuer B) | |
Dreieich | 500 | 660,94 | 500 | 708,93 |
Egelsbach | 564 | 443,01 | 815 | 989,27 |
Langen | 400 | 379,97 | 850 | 1268,77 |
Neu-Isenburg | 0 | 0 | 350 | 471,88 |
Hintergrund der Reform der Grundsteuer war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Damals wurde das bisher gültige Grundsteuermodell für grundgesetzwidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2025 gefordert. Der Hessische Landtag hatte hierzu im Dezember 2021 das Hessische Grundsteuermodell, das Flächen-Faktor-Verfahren, beschlossen. Hartmut Honka abschließend: „Das Hessische Verfahren weicht vom Bundesmodell ab. Es ist einfacher, transparenter und gleichzeitig auch gerechter. Während das Bundesmodell beklagt wird und Nachbesserungen erforderlich sind, ist das in Hessen nicht der Fall. Verbände, unter anderem der Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund, haben zudem ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Verfassungsmäßigkeit des hessischen Modells bestätigt. Klar ist aber auch, dass es durch die Grundsteuerreform Bürger geben wird, die weniger Grundsteuer als bisher zahlen und solche die mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen. Durch die Offenlegung der errechneten aufkommensneutralen Hebesätze leistet die Landesregierung aber ihren Beitrag dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer für eventuelle Veränderungen der zu zahlenden Grundsteuer verantwortlich ist.“