Über 35 Millionen Euro aus der Umsetzung der Infrastrukturförderung der Kommunen nach dem Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) gehen in den Wahlkreis 44

Hessens Kommunen erhalten aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes 4,7 Milliarden Euro. Dies sind 63 Prozent des Geldes, dass das Land Hessen aus diesem Programm selbst erhalten hat. Zunächst werden drei Milliarden Euro auf die Kommunen verteilt. Damit können nun vor Ort zahlreiche Investitionen angeschoben werden. Voraussichtlich 2029 werden auf aktualisierter Datengrundlage weitere 1,7 Milliarden Euro zugewiesen. Auf Basis einer Einigung des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Verteilung erhalten die kreisangehörigen Kommunen 50 Prozent der Mittel. Die Verteilung erfolgt dabei nach einem Schlüssel, der auf die Einwohner abstellt und, wie vom Bund gefordert, auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt.

Hartmut Honka: „Für die vier Kommunen in meinem Wahlkreis bedeutet diese Einigung, dass ihnen zusammen über 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Im einzelnen erhalten die Kommunen: Dreieich 10.620.960 Euro, Egelsbach 2.956.024 Euro, Langen 12.677.936 Euro und Neu-Isenburg 9.193.516 Euro. Das macht zusammen 35.448.436 Euro. Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Sie das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden: Gesundheit und Pflege, Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau, Digitales, Bildungsinfrastruktur (Schulbau), Betreuungsinfrastruktur, Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation), Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr) und  Sportinfrastruktur. Nun muss im Frühjahr nur noch der Landtag dem Gesetz zustimmen und dann profitieren die Kommunen.“

Gedanken zum Ende der „Fortschrittskoalition“ in Berlin

Wer einer Boden liegt, dann soll man bekanntlich nicht auch noch nachtreten. Doch dieser Abgang der selbsternannten „Fortschrittskoalition“ am gestrigen Abend reizt einfach zu einem Kommentar.

Konkret geht es mir um einen Satz, den der SPD-Fraktionsvorsitzende in den Tagesthemen gesagt hat: „Jetzt führt der Bundeskanzler.“ 

Genau das, ist das Problem: jetzt führt er. Er ist aber seit Ende 2021 im Amt. 

Für die Herausforderungen die von außen kamen, kann die Bundesregierung nichts. Aber die Herausforderungen im inneren unseres Landes wurden nicht gesehen. Stattdessen wurde die teilweise Drogenfreigabe vorangetrieben, das bedinungslose Grundeinkommen eingeführt und auch ansonsten der Ausbau des Sozialstaates immer weiter beschleunigt. Land auf, Land ab explodieren die Haushalte von Landkreisen und Kommunen weil die „Fortschrittskoalition“ zwar immer mehr Menschen Ansprüche auf staatliche Leistungen gebracht, die kommunale Ebene mit einem großen Teil der Kosten aber allein gelassen hat. Mit dem allein ideologisch betriebenen Vorantreiben der Energiewende wurde der Strom in Deutschland nicht nur zu einem der dreckigsten in Europa (im Oktober lagen wir bei der Erzeugung mit 412g CO2eq/kWh wieder auf Platz drei hinter Polen und Tschechien), er wurde auch immer teurer. Dass sich dies auf die Industrie und damit die Arbeitsplätze genauso auswirkt, wie es sich jeder Autofahrer mehrfach überlegt ob er auf ein e-Auto umsteigt, ist in den Reihen der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen nie angekommen.  

Wenn der Kanzler bei dieser Bilanz erklärt, dass zwar die Regierung am Ende sei (nichts anderes war die Entlassung von Finanzminister Christian Lindner), er selbst aber erst am 15. Januar kommenden Jahres im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage stellen will, zeugt auch dies von einer vollkommenen Verkennung der Lage. Die „Fortschrittskoalition“ hat unsere Gesellschaft gespalten wie keine Regierung vor ihr, man betrachte nur die Ergebnisse der drei Landtagswahlen in den Thüringen, Sachsen und Brandenburg. Die Mehrheit der Menschen hat die Nase voll von dieser Regierung und der Kanzler will noch zwei Monate in seinem Kanzleramt sitzen und ohne parlamentarische Mehrheit regieren. Das geht nicht. Ich hoffe sehr, dass wenn niemand sonst es Herrn Scholz erklären kann, der Bundespräsident ihm klarmacht, dass ein Kanzler ohne eigene Mehrheit nur eine Wahl hat: Den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Wahl zu geben!

Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ unterstützt Vereine in Dreieich, Egelsbach und Neu-Isenburg

Im Jahr 2020 wurde das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ im Digitalministerium initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 800 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. „Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden“ erläuterte der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka.

Auch in diesem Jahr profitieren wieder Vereine aus dem Landtagswahlkreis von Hartmut Honka mit einer Gesamtsumme von über 55.000 Euro. Konkret erhielten folgende Vereine eine Förderung: der Rollsportverein Solidarität e.V. Neu-Isenburg (14.940 Euro), die Sprendlinger Turngemeinde 1848 e.V. (14.863 Euro), die Sportgemeinschaft Egelsbach 1874 e.V. (14.530 Euro), der PBC Dreieich Sprendlingen e.V. (6.121 Euro) und die Sport- und Sängergemeinschaft Offenthal e.V. (5.057 Euro).

Hartmut Honka abschließend: „Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Pfeiler in unserer Gesellschaft – unabhängig vom Tätigkeitsfeld. Ohne die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich zum Beispiel für Sport, Soziales, Kultur oder in Hilfsorganisationen einsetzen, wäre vieles nicht möglich. Gerade junge Menschen können im Ehrenamt auch vieles für Ihre Zukunft lernen. Die Notwendigkeit der Digitalisierung macht auch vor dem Ehrenamt nicht Halt. In vielen Bereichen können Techniken und Anwendungslösungen das Miteinander erleichtern. Mit unserem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wollen wir einen Beitrag leisten, die Organisationen hierbei zu unterstützen. Die Zeit, die Sie durch die Erleichterungen gewinnen, kommt den Menschen zu Gute. Jenen, die sich ehrenamtlich einsetzen ebenso wie jenen, die von diesem Engagement profitieren.“

Förderprogramm Hebammen unterstützt Landkreis Offenbach

Das Förderprogramm der Hessischen Landesregierung, das die Existenzgründung von Hebammen in der Freiberuflichkeit erleichtern und die Attraktivität des Wiedereinstiegs in den Beruf der Hebamme steigern soll, zeigt bereits positive Wirkung (Hebammen-Niederlassungsförderrichtlinie).

„Es ist sehr erfreulich, dass das Angebot so gut angenommen wird. Innerhalb von zwei Monaten konnte bereits zehn Hebammen eine Bewilligung erteilt werden. Hebammen sind hochqualifizierte Fachkräfte die händeringend gesucht werden. Sie sind ein unverzichtbarer Teil für eine gute medizinische und psychosoziale Betreuung und Begleitung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Arbeit von Hebammen ist unverzichtbar und von unschätzbarem Wert für die Mütter und Familien“, sagte der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete Hartmut Honka. Bei den nun ergangenen Bewilligungen ging eine in den Landkreis Offenbach.

Mit dem Programm unterstützt das Land Hessen Hebammen mit 5.000 Euro bei einer Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit und Geburtshäuser mit 10.000 Euro bei der Gründung oder (Leistungs-) Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme zum Start finanziell. Die Förderung kann beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beantragt werden (Link: https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/hebammen/hebammen-niederlassungsfoerderung).

Hartmut Honka weiter: „Das Programm ist Teil einer breiten Initiative zur Verbesserung der Versorgungssituation von Schwangeren und Gebärenden in Hessen, insbesondere in Regionen, in denen ein Hebammenmangel herrscht. Die Förderung von freiberuflichen Hebammen ist ein entscheidender Schritt, um die flächendeckende Betreuung durch Hebammen sicherzustellen. Die ersten Evaluationen des Programms zeigen zudem, dass die Maßnahmen nicht nur zur Entlastung von Hebammen beitragen, sondern auch die Attraktivität des Berufs steigern. Viele junge Hebammen sehen die Freiberuflichkeit als interessante Option, da die Unterstützung in der Gründungsphase existenzielle Unsicherheiten minimiert. Wir brauchen auch in Zukunft in Hessen eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen. Die Arbeit von Hebammen ist für die Gesundheit von Mutter und Kind unverzichtbar. Sie leisten vor, während und nach der Geburt Beachtliches für die ganze Familie und tragen eine enorme Verantwortung. Es ist der CDU daher ein wichtiges Anliegen, dass alle Schwangeren und Mütter in Hessen die für sie erforderliche Betreuung durch Hebammen bekommen. Dazu leisten wir mit unserem Förderprogramm einen entscheidenden Beitrag.“

Hessengeld startet für Eigenheim-Käufer

In dieser Woche wurde das digitale Antragsformular für das neue Hessengeld durch Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Professor Dr. Ralph Alexander Lorz freigeschaltet. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant. Hartmut Honka: „Das Hessengeld ist da. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD hat damit ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 für Hessen schnell umgesetzt. Politik ist nur dann glaubwürdig, wenn wir tun, was wir sagen – und wenn wir umsetzen, was wir versprechen. Das ist entscheidend für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie.“

Mit dem Hessengeld unterstützt die CDU-SPD-Koalition Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, erklärte Hartmut Honka und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann. Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital.“

Mit der Einführung des Hessengelds werden Hessinnen und Hessen künftig hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie wird sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließt auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Mehr Informationen zum Antragsverfahren und ausführliche FAQs finden Sie auf: hessengeld.hessen.de.